Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass man den Arbeitsweg (ich fahre täglich ca. 60km (eine Strecke) zur Arbeit) beim Kindesunterhalt abziehen kann. Weiss darüber jemand Bescheid und was muss man da machen, bzw. wie kann ich den Unterhalt kürzen lassen? Ich bezahle für zwei Kinder Unterhalt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Mike.
Hallo Mike,
der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Grundlage ist Dein Nettoeinkommen. Von Deinem Nettoeinkommen sind sog. „berufsbedingte Aufwendungen“ abzuziehen. Diese betragen 5 % des Nettoeinkommens (mindestens 50,00 Euro und maximal 150,00 Euro. Dieses gilt nur dann, wenn Du Arbeitnehmer bist. Bei Selbständigen ist der Fall anders.
Viele Grüsse,
Simone.
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