Fahrt zur Lergemeinschaft Steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

da ich Momentan ein Fernstudium zum Qualitätsfachingenieur mache würde ich gerne bei der Steuererklärung die Fahrten zur Lerngemeinschaft angeben. Jetzt habe ich folgende Fragen, fallen die Fahrten unter die Entfernungs- oder Reisekostenpauschale und gebe ich Hin und Rückweg oder nur eine Strecke an?
Im Voraus vielen Dank.

Hallo,

nur eine Meinung:

Du musst zwischen drei Fällen entscheiden.

  1. Du arbeitest neben dem Fernstudium Vollzeit:
  • dann kannst du es in tatsächlicher Höhe, Hin- und Rückfahrt, ansetzen
  1. Du arbeitest neben dem Fernstudium Teilzeit:
  • dann kannst du nur die einfach Entfernung, also die pauschale Berechnung anwenden

ergibt sich aus dem Urteil: http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-1…

  1. Du arbeitest nebenbei gar nicht:
  • dann müsste man mehr zum Sachverhalt wissen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, ließ dir einmal das BFH Urteil in Gänze durch, dazu kam ich jetzt nicht, und dann werden sich vielleicht noch offene Fragen klären. Grüße, Björn

Hallo,

ich trage diese unter Reisekostenpauschale an (0.30 € pro gefahrenem Km).

Hallo,

Die Pauschale gilt als einfache Wegstrecke und enthält die Hin-Rückfahrt.

Beispiel: 15 KM x0,30€ x220Tage

Die meisten Arbeitnehmer geben immer die längste Wegstrecke an, 2-3 Km mehr damit es sich ausgleicht.

Gruß
monika61

Hallo,

m.E. fallen sie unter die Reisekosten, d.h. es zählt die Gesamtfahrstrecke.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
man gibt dabei den Hin- und Rückweg an.

Gruß

Wegbeschreibung aus www.map24.de ausdrucken, und der Streuererklärung beilegen; hin und zurueck Angabe machen.
Das FA wird verstehen was da passiert.