ich arbeite seit einem Monat über ne Zeitarbeit und
diese hat mir gesagt, wenn ich Probleme mit der
„Deutung“ meiner Gehaltsabrechnungszettel habe soll ich
vorbeikommen. Nun habe ich tatsächlich
Verständnisprobleme, muss ich den Termin nach meiner
regulären Arbeitszeit ausmachen bzw. als Minusstunden
aufschreiben? Oder während der Arbeitszeit bzw.
Plusstunden aufschreiben?
Hoffe es ist verständlich was ich meine und jemand kann
mir helfen. Danke schon mal im Voraus.
Hallo,
Die Zeit welche du beim Kunden tätig bist, ist Deine Arbeitszeit. Sachen, welche du bei Deinem Arbeitgeber klären willst zählen nicht als Arbeitszeit. Wenn du in einem Betrieb arbeitest und hast Fragen an die Personalabteilung wirst du idR ja auch in der Pause gehen. Nun ist die Personalabteilung leider etwas entfernt. Daher diese Situation. Ich hoffe die Antwort hilft. VG/W
Wie handhaben Sie es denn mit den Stundenzetteln? Geben Sie diese persönlich ab oder faxen Sie sie? Eine gesetzliche Regelung zu Ihrer Frage gibt es meines Wissens nach nicht. Ich denke aber, dass die Lösung während der Arbeitszeit den Kundenbetrieb zu verlassen die schlechteste Variante ist. An Ihrer Stelle würde ich nach Feierabend in die Niederlassung gehen und mir die Abrechnung erklären lassen. Fragen Sie dann auch bei Ihrem AG nach wie Sie das mit den Stunden am besten eintragen sollen. Zur Not sollten Sie auf diese 1/2 Stunde verzichten, denn unter normalen Umständen sollten Sie dann die Abrechnung verstanden haben und es sollte bei dieser einmaligen Sache bleiben.
um es kurz zu machen: der Weg in die Fa. um sich die Lohnabrechnung erklären zu lassen ist Freizeit. Sie wirkt sich also weder positiv noch negativ auf die Arbeitszeit aus. Der Weg ist eindeutig in der Freizeit zu erledigen.
je nachdem wo deine zaf sitzt. es gibt betriebe da haben die zaf ein büro… ansonsten musst du in deiner freizeit dort hin! das hat nichts mit der arbeitszeit zu tun. wenn du während der arbeitzeit dort hin gehst dann sind es minusstunden.
je nachdem wo deine zaf sitzt. es gibt betriebe da haben die
zaf ein büro… ansonsten musst du in deiner freizeit dort hin!
das hat nichts mit der arbeitszeit zu tun. wenn du während der
arbeitzeit dort hin gehst dann sind es minusstunden.
Des ist ja echt doof, hab da im grunde ne anfahrt von ner Stunde… Naja, was solls.
Aber wie ist es, wenn die Zeitarbeit mich dorthin geordert hat obwohl etwas auch per Post gegangen wäre? Die hatten einen Fehler in meinem Arbeitsvertrag gemacht und der musste ausgetauscht werden. dies wäre ja auch postalisch gegangen, aber ich MUSSTE/SOLLTE vorbeikommen.
ich würde den Termin nach der Arbeit ausmachen, die Zeit dann aber als „Artbeitszeit“ aufschreiben. Ob es anerkannt wird, kannst du bei dem Termin gleich klären.
Viel Erfolg.
ich würde sagen, da es eine „private Angelegenheit“ ist, ob man etwas versteht oder nicht, müssen Sie nach der Arbeitszeit in Ihre Niederlassung der Zeitarbeitsfirma fahren. Wenn Sie allerdings an dem Tag Ihre Sollarbeitszeit schon erreicht haben, müssen Sie sich keine Minusstunden aufschreiben.
ja, genau so verhält sich das. Die Tatsache dass Sie die Lohnabrechnung nicht verstehen ist streng genommen Ihre Privatsache.
Hallo,
ich hoffe jmd. kann mir weiterhelfen:
ich arbeite seit einem Monat über ne Zeitarbeit und
diese hat mir gesagt, wenn ich Probleme mit der
„Deutung“ meiner Gehaltsabrechnungszettel habe soll ich
vorbeikommen. Nun habe ich tatsächlich
Verständnisprobleme, muss ich den Termin nach meiner
regulären Arbeitszeit ausmachen bzw. als Minusstunden
aufschreiben? Oder während der Arbeitszeit bzw.
Plusstunden aufschreiben?
Hoffe es ist verständlich was ich meine und jemand kann
mir helfen. Danke schon mal im Voraus.
Nun gut ich hätte gefragt ob es möglich ist das ganze per Post zu regeln. es ist natürlich auch die Frage welcher Fehler im AV gemacht wurde?? War mit Sicherheit zu ungunsten der ZAF. Egal-jetzt warst Du ja schon da… Rein Theoretisch dürfte sowas alles per Post gehen.
also die Fahrt zu diesem Termin und die Heimfahrt gehört sicherlich ebenso wenig zur Arbeitszeit, wie die tägliche Fahrt zur Arbeit.
Anders verhält sich das mit der Zeit, die Sie im Termin verbringen. Wollen Sie den Termin haben, dann können Sie dem Arbeitgeber nicht böse sein, wenn er dies nicht bezahlt (rechtlich korrekt- moralisch sicher fragwürdig). Will der Arbeitgeber einen Termin mit Ihnen, so handelt es sich ohne Frage um Arbeitszeit, und zwar rechtlich wie moralisch.
Ich bitte Sie allerdings darum, nicht minutiös darauf zu pochen, das könnte zu großem Unbehagen, oder gar dem Eindruck führen, dass Sie es auf eine Trennung anlegen.
Lassen Sie Ihre weibliche Vernunft walten, dann haben Sie eigentlich schon gewonnen…
Die letzte Bemerkung war menschlich richtig, rechtlich und moralisch jedoch unbedeutend.
rein nach dem Arbeitszeitgesetz ist Arbeitszeit die Zeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muß.
Dies ist bei einem Termin zur Klärung von Lohnfragen nur bedingt der Fall.
Ich würde telefonisch um einen Termin bitten und dabei den Disponenten fragen, ob diese Zeit als Arbeitszeit gilt.
Da es in einem Arbeitsverhältnis ähnlich wie in einer Ehe um gegenseitiges Geben und Nehmen geht, würde ich die paar Minuten nicht so sehr auf die Goldwaage legen. Das vergiftet evtl. die gegenseitigen Beziehungen.
Alternativ kannst Du auch in diesem Forum die Lohnfragen stellen (bitte dabei Tarifvertrag, etc. nennen)
Die Überschrift ist noch klar, im Text wird es mir dann unklar.
Wenn die Zeitarbeit Sie ins Büro bestellt, um mit IHnen etwas zu besprechen, zu regeln, etc. ist das theoretisch Arbeitszeit. In der Praxis ist mir das aber noch nie begegnet. Noch nie wollte ein Mitarbeiter dafür bezahlt werden. Wir haben von uns aus unaufgefordert bezahlt, wenn es um Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit geht.
Aufschreibungstechnisch kann ich Ihre Frage nicht verstehen, es macht jedoch Sinn, wenn Sie nach dem Einsatz beim Kunden, ins Büro zur Zeitarbeit fahren.
Wenn die Zeitarbeit Sie ins Büro bestellt, um mit
IHnen etwas
zu besprechen, zu regeln, etc. ist das theoretisch
Arbeitszeit. In der Praxis ist mir das aber noch nie
begegnet.
Noch nie wollte ein Mitarbeiter dafür bezahlt werden.
Wir
haben von uns aus unaufgefordert bezahlt, wenn es um
Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit geht.
Aufschreibungstechnisch kann ich Ihre Frage nicht
verstehen,
es macht jedoch Sinn, wenn Sie nach dem Einsatz beim
Kunden,
ins Büro zur Zeitarbeit fahren.
Ich möchte dafür ja im Grunde nicht bezahlt werden. Es
geht mir ja nur darum, dass ich eine Anfahrszeit von
ca. 45 - 60 Minuten von meinem Einsatzort zur
Zeitarbeitsfirma benötige. Da die Zeitarbeitsfirma -
genauso wie ich - die üblichen Bürozeiten (bis 17 Uhr)
hat, müsste ich um ca. 15:45 Uhr - 16:00 aus meinem
Betrieb gehen um in deren Bürozeiten anzutreffen und
die Angelegenheiten auch innerhalb der Bürozeiten zu
klären. Und das würde - so wie ich es nun verstanden
habe - bedeuten, dass ich mir Minusstunden aufschreiben
müsste.
wenn ich Probleme mit der
„Deutung“ meiner Gehaltsabrechnungszettel habe soll ich
vorbeikommen.
Muss ich den Termin nach meiner
regulären Arbeitszeit ausmachen bzw. als Minusstunden
aufschreiben? Oder während der Arbeitszeit bzw.
Plusstunden aufschreiben?
Ein Termin zu solcher Themenklärung ist keine Arbeitszeit - weder Plus- noch Minusstunden.
Hallo, CheerSassi-
bei uns ist es so, dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit bitteschön beim Kunden sein und dort arbeiten soll, alle anderen Fragen sollen außerhalb der bezahlten Arbeitszeiten bearbeitet werden.
Frag doch einfach nach, wie Dein Chef sich das vorstellt.
Aber: Was für eine Frage hast Du denn, vielleicht können wir Dir ja schon hier helfen. Geht’s um eine Abkürzung, eine Zuordnung? Versuch’s doch mal!
Anette
ich verstehe Ihr Problem und ich kenne das. Normalerweise ist es so, dass Ihnen für die Anfahrt und die Erklärung der Gehaltsabrechnung weder Arbeitszeit noch Gehalt vergütet werden. Sie könnten sich die Gehaltsabrechnung auch am Telefon erklären lassen. Es ist also kein Grund da, direkt zu der Zeitarbeitsfirma zu fahren.
Der Grund dafür: Wenn ich Fragen zu meiner Gehaltsabrechnung habe (in meiner Firma), rufe ich dort auch meist außerhalb meiner Arbeitszeit an oder schreibe eine kurze E-Mail. Es liegt ja in Ihrem Interesse, die Abrechnung zu verstehen.
Tut mir Leid, aber das ist der Regelfall. Sie bekommen dafür also keine Vergütung.