Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Auslagen bzgl. Dienstreise.
Um beim Arbeitgeber die Kilometerpauschale für dienstlich mit dem Privatauto gefahrenen Strecken zu Einatzorten einzureichen, wird die kürzeste (z.b. durch eine Innenstadt mit vielen Ampeln, also viel Stop and Go) oder die schnellste Strecke (z.b. Autobahn) welche aber kilometermäßig länger sein kann, abgerechnet?
mfG
sagamore
Hi,
bei privaten Unternehmen gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist anzunehmen das der schnellste Weg für das Unternehmen am günstigsten ist da unter Berücksichtigung der Personalkosten der kleinste Kostenanteil fürs Auto abfällt.(kannst ja mal ausrechnen)
Am besten liest Du die Firmen policy durch und wenn da nix drin steht kannst Du beide Wege gehen.
LG & sorry für die späte AW
Martin
Grundsätzlich muss man den kürzesten Weg zu nehmen, aber wenn die längere Strecke in weniger Zeit zurückgelegt werden kann, wird auch diese vom Finanzamt akzeptiert.