Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Auslagen bzgl. Dienstreise.
Um beim Arbeitgeber die Kilometerpauschalenerstattung für dienstlich mit dem Privatauto gefahrene Strecken zu Einatzorten einzureichen, wird die kürzeste (z.b. durch eine Innenstadt mit vielen Ampeln, also viel Stop and Go) oder die schnellste Strecke (z.b. Autobahn) welche aber kilometermäßig länger sein kann, abgerechnet?
mfG
sagamore
Einatzorten einzureichen, wird die kürzeste (z.b. durch eine
Innenstadt mit vielen Ampeln, also viel Stop and Go) oder die
schnellste Strecke (z.b. Autobahn) welche aber kilometermäßig
länger sein kann, abgerechnet?
Ich würde die tatsächlich gefahrene Strecke abrechnen. Wenn der Unterschied zwischen beiden Strecken erhbelich ist, würde ich den AG vor der Abrechnung fragen.
Hallo,
kleine Korrektur:
Wenn
der Unterschied zwischen beiden Strecken erhbelich ist, würde
ich den AG vor…
… Antritt der Fahrt fragen.
Begründung:
Zahlt der AG nur die kürzere, aber länger dauernde Strecke, dann würde ich auch die kürzere Strecke fahren. Da die Fahrtzeit aber Arbeitszeit ist… 
Grüße,
Tinchen
Hallo Tinchen,
Wenn
der Unterschied zwischen beiden Strecken erhbelich ist, würde
ich den AG vor…
… Antritt der Fahrt fragen.
Dieser Tip kommt zu spät, gefahren ist er ja schon.
Gruß
Nordlicht
Ist sie das?
Woher wissen wir, dass die Fahrtzeit = Arbeitszeit ist?
Wenn ein Arbeitgeber festlegt, dass Fahrten z.B. zu Meetings etc. an entfernten Standorten als Privatvergnügen und nicht als Arbeitszeit gelten, wie es z.B. ein rosa Riese getan hat?
Oder wenn ein Beratungshaus seinen Mitarbeiter mal zum Einsatz nach Hintertupfingen schickt und sagt, MA kann sich ja auch vor Ort was mieten wenn’s ihm lieber ist als zu pendeln …
Fragender Gruß,
Michael