Folgender abstrakter Fall:
Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen zur beruflichen, aber auch zur privaten Nutzung. Auch der Ehepartner darf lt. Dienstwagenregelung das Fahrzeug privat nutzen.
Der Ehepartner studiert noch in einer anderen Stadt und benutzt den Dienstwagen 1x die Woche für die Fahrten zum Studium.
„Normalerweise“, d.h. z.B. bei der Fahrt mit dem Privatfahrzeug, können diese Fahrtkosten zur Fahrt in die Uni-Stadt (30 Cent je Kilometer) von der Steuer als Sonderausgaben Ausbildung angesetzt werden.
Wie verhält es sich, wenn statt dem Privatfahrzeug der Dienstwagen des Ehepartners verwendet wird? Kann dann auch abgesetzt werden, obwohl ja eigentlich keine Kosten entstanden sind? Und besteht dann eventuell eine höhere Versteuerungspflicht des Dienstwagens, weil dieser auch vom Ehepartner für die Ausbildung verwendet wird?
Viele Grüße
Thorsten