Hallo, ich wünsche der Community einen guten Abend!
Jemand studiert berufsbegleitend an einer Uni, die sowohl zur Arbeitsstelle, als auch zum Wohnort etwa 80 Kilometer entfernt liegt und besucht diese etwa 75 mal pro Jahr. Er kommt also auf etwa 12.000 Kilometer im Jahr. Dieser Jemand zahlt auf sein Bruttogehalt sicherlich Steuern und fragt sich nun, wie er die 12.000 Kilometer absetzen kann.
Es sei zu beachten, dass er mit dem Zug fährt.
Ist es möglich, die Kilometer wie bei der Entfernungspauschale mit € 0,30 (nur Hin- oder auch Rückfahrt?) anzusetzen oder sind in diesem Fall nur die tatsächlich entstandenen Kosten (das Zugticket ist weit aus günstiger) anzugeben, sodass die € 0,30 lediglich für Autofahrten abgesetzt werden können? Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ist ja unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Macht es eventuell einen Unterschied, ob er die Fahrten als Dienstreise, Fortbildungs- oder Werbungskosten absetzt? Er hat gehört, dass dies davon abhängt, inwieweit das Studium für seinen Beruf förderlich oder gar vom Arbeitgeber unterstützt wird.
Vielen Dank im Voraus für wie immer kompetente Antworten!