Hallo liebe Experten,
welche Fahrten dürfen in welchem Zeitraum mit einem „stillgelegtem“ PWK mit entsiegelten Kennzeichen noch durchgeführt werden ?
Gruß,
Heiko
Hallo liebe Experten,
welche Fahrten dürfen in welchem Zeitraum mit einem „stillgelegtem“ PWK mit entsiegelten Kennzeichen noch durchgeführt werden ?
Gruß,
Heiko
welche Fahrten dürfen in welchem Zeitraum mit einem
„stillgelegtem“ PWK mit entsiegelten Kennzeichen noch
durchgeführt werden ?
Hallo Heiko,
ein stillgelegtes Fahrzeug hat still zu stehen. Damit sind keine Fahrten auf öffentlichen Straßen erlaubt. Ist ein Transport erforderlich, muß das Fahrzeug abgeschleppt oder verladen werden. Wenn Du eine Versicherungsbestätigung hast, darfst Du allerdings bis zur Zulassungsstelle fahren.
Gruß
Wolfgang
Hi,
am Tag der Entsiegelung zum Unterstand oder zur Schrottpresse und - wenn er wieder fahren soll von dort (natürlich ist nur der Unterstand gemeint) zum TÜV.
Gruß,
Micha
Hi,
am Tag der Entsiegelung zum Unterstand oder zur Schrottpresse
und - wenn er wieder fahren soll von dort (natürlich ist nur
der Unterstand gemeint) zum TÜV.
…aber nur mit Versicherung!
Grüße,
Mathias
Hallo!
am Tag der Entsiegelung zum Unterstand oder zur Schrottpresse
und - wenn er wieder fahren soll von dort (natürlich ist nur
der Unterstand gemeint) zum TÜV.…aber nur mit Versicherung!
Meines Wissens endet die Versicherung nicht mit dem Zeitpunkt der Abmeldung, sondern erst am Ende des Tages der Abmeldung.
So dürfte dann einer „Heimführung“ des abgemeldeten Fahrzeugs (oder einer Überführung zum Verschrotten oder zum neuen Besitzer) nichts mehr im Weg stehen - so sie denn noch am selben Tag erfolgt.
Diese Fahrt hat allerdings soweit ich weiß unverzüglich und auf kürzestem Wege zu erfolgen - wer also abends um 22:00 Uhr mit „frisch“ abgemeldetem Auto erwischt wird, kommt in ernsthafte Erklärungsnot…
Schönen Gruß,
Robert
*ohne jede Gewähr*
Hi!
Meines Wissens endet die Versicherung nicht mit dem Zeitpunkt
der Abmeldung, sondern erst am Ende des Tages der Abmeldung.
So dürfte dann einer „Heimführung“ des abgemeldeten Fahrzeugs
(oder einer Überführung zum Verschrotten oder zum neuen
Besitzer) nichts mehr im Weg stehen - so sie denn noch am
selben Tag erfolgt.
Diese Fahrt hat allerdings soweit ich weiß unverzüglich und
auf kürzestem Wege zu erfolgen - wer also abends um 22:00 Uhr
mit „frisch“ abgemeldetem Auto erwischt wird, kommt in
ernsthafte Erklärungsnot…
Also ich wäre hier vorsichtig.
Ein Fahrzeug ist landläufig nur dann richtig zugelassen und versichert, wenn die Kennzeichen abgestempelt oder der wagen zwar „teilweise“ angemeldet, aber noch nicht durch den TÜV ist. In diesem fall erhält man nach Vorlage der Versicherungsdoppelkarte schon mal die Kennzeichen und darf mit der Kiste zum TÜV und in die Werkstatt fahren, die Stempel gibt´s aber erst anschließend wiederum bei der Zulassungsstelle, wo man dann auch erst den Fahrzeugschein bekommt.
Wie wär´s, wenn der werte Fragende uns einfach mal den genauen Fall schildert?
Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
versuch mal spasseshalber einen PKW OHNE TÜV oder AU anzumelden,
Du wirst Dich schwertun
Fakt ist, Robert hat Recht…am Tag
der Abmeldung ist das Fahrzeug noch bis 24:00 Uhr versichert, es
darf dann „direkt“ nach der Abmeldung noch zum Verwerter oder zu
einem potentiellen Käufer gefahren werden, allerding möglichst
ohne den Umweg zur Lieblingserbtante
))
Gruß
Michael
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Hallo liebe Experten,
vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten. Hier die Konkretisierung des Falls:
Ich möchte mein KFZ verkaufen - traue dem Käufer nicht so richtig und will es daher vorher „abmelden“ ( denn ob er’s tut, weiss ich nicht … ). Wenn ich jetzt in HH mein KFZ abmelde, die Kennzeichen also entsiegele und dann dem Käufer das KFZ übergebe, darf dieser - wenn am gleichen Tag - theoretisch noch durch ganz D auf Risiko meiner Versicherung gondeln, richtig ???
Daher meine konkrete Frage: Wie/Wo sind diese Fahrten festgelegt ? Klar, dass der Käufer aus Essen in Erklärungsnot kommt, wenn er aus Hamburg kommend über Berlin gefahren ist.
D.h. wenn ich meine Haftpflichtversicherung 100 % sicher schonen möchte, muss ich das KFZ stilllegen und die entsiegelten Kennzeichen abmontieren.
D.h. ein Kurzzeitkennzeichen muss her - oder kann ich die entsiegelten Kennzeichen einfach drauflassen ?
Grüße,
Heiko
Blick ins Gesetz
Hallo liebe Experten,
vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten. Hier die
Konkretisierung des Falls:Ich möchte mein KFZ verkaufen - traue dem Käufer nicht so
richtig und will es daher vorher „abmelden“ ( denn ob er’s
tut, weiss ich nicht … ). Wenn ich jetzt in HH mein KFZ
abmelde, die Kennzeichen also entsiegele und dann dem Käufer
das KFZ übergebe, darf dieser - wenn am gleichen Tag -
theoretisch noch durch ganz D auf Risiko meiner Versicherung
gondeln, richtig ???
Falsch, siehe Gesetzestext
Daher meine konkrete Frage: Wie/Wo sind diese Fahrten
festgelegt ? Klar, dass der Käufer aus Essen in Erklärungsnot
kommt, wenn er aus Hamburg kommend über Berlin gefahren ist.
§ 23 IV StVZO, Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
…
Fahrten, die im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach
Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch
mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen
die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt
hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit
ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten
von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei
Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung
des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten
Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen
ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
D.h. wenn ich meine Haftpflichtversicherung 100 % sicher
schonen möchte, muss ich das KFZ stilllegen und die
entsiegelten Kennzeichen abmontieren.
Mit Versicherungen kenn ich mich leider nicht so gut aus, aber der Versicherungsschutz hängt nicht von dem Kennzeichen ab, das am Fz hängt.
Würde man Deines entwenden bist Du ja auch versichert.
Wenn Du`s 100% ig wissen willst, ruf doch einfach mal Deine Versicherung an.
D.h. ein Kurzzeitkennzeichen muss her - oder kann ich die
entsiegelten Kennzeichen einfach drauflassen ?
Du kannst auch die entsiegelten Kennzeichen dran lassen, nur dass das Fz über die in der StVZO festgelegten Wege hinaus weder auf öffentlichem Strassenland bewegt noch abgestellt werden darf.
M.
ÜBerführungskennzeichen
Hallo Heiko,
D.h. ein Kurzzeitkennzeichen muss her - oder kann ich die
entsiegelten Kennzeichen einfach drauflassen ?
Auf jeden Fall haben Autohäuser Überführungskennzeichen (rote Schrift auf weissen Untergrund). Vielleicht kann ja der Käufer sich auch so eins (von der Verkehrsamt organisieren)
Tschuess Marco.
Fahrten, die im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach
Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen –
Rückfahrten auch
mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen,
denen
die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen
zugeteilt
hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit
ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese
Fahrten
von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei
Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach
Abstempelung
des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des
ersten
Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte
Kennzeichen
ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
„Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen“ -
steht die Überführungsfahrt im Zusammenhang mit der Zulassung ?
Darf ich also das KFZ vorübergehend stilllegen und dann dem Käufer damit 100 KM entgegen kommen ? Oder darf ich es nur bis in meinen Hof zurück fahren ? Darf der Käufer ab meinem Hof oder dem Treffpunkt damit zu seiner Zulassungsstelle fahren ?
„sofern diese Fahrten von der KFZ-HP-Versicherung erfasst sind“
Wie kriege ich das raus ???
MFG
Heiko
Am einfachsten - auf solche Fahrten verzichten…
„Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen“ -
steht die Überführungsfahrt im Zusammenhang mit der Zulassung
?
Wohl kaum, sie dient ja nicht der Stempelung o Entstempelung des KFZ.
Darf ich also das KFZ vorübergehend stilllegen und dann dem
Käufer damit 100 KM entgegen kommen ?
Das wäre ja dann m.E. eine Überführungsfahrt, also nicht zulässig - zumindest würde es Probleme geben wenn Du von der Polizei angehalten wirst, da sie ja nach dem im Fz - Schein eingetragenen Wohnort gehen würden…
Oder darf ich es nur bis
in meinen Hof zurück fahren ?
Wenn der Hof innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks liegt und die Versicherung weiter besteht ja.
Darf der Käufer ab meinem Hof
oder dem Treffpunkt damit zu seiner Zulassungsstelle fahren ?
Wenn der Hof oder Treffpunkt (wie auch immer das Fz dahin gekommen ist) innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks liegt und die Versicherung weiter besteht ja.
Letztlich würde ich mir solche Fahrten wenn irgend möglich sparen, da sie u.U. bei Polizeikontrollen o. Unfällen zu einigem Durcheinander bzw. Ärger führen können, da zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt (Verdacht des Kennzeichenmißbrauchs nach § 22 StVG, des Vergehens nach § 6 PflversG und des Verstoßes gegen das KraftStG und die AO).
Einfach Auto vom Kumpel, Mammi o sonstwem leihen, Kennzeichen von dem zur Rede stehenden Pkw abschrauben und Stempeln o. Entstempeln lassen, dann braucht man sich ausser über den Abstellort des entstempelten Pkw keine Gedanken zu machen.
Wer aber unbedingt von den besprochenen Rechten gebrauch machen möchte, (man braucht sich dann nicht wundern wenn ein entgegenkommendes Polizeiauto plötzlich Horn und Blaulicht anreisst, ne Extremwendung hinlegt und einem hinterherjagt
…) kann um sicher zu gehen, dass er nix falsch macht folgendes tun:
„sofern diese Fahrten von der KFZ-HP-Versicherung erfasst
sind“Wie kriege ich das raus ???
Wie ich oben schon schrieb, ruf die richtigen Experten an: Frag bei der Versicherung nach.
Übrigens - auch die Zulassungsstellen haben Telefone und geben gern Auskunft und vor allem sind beide Auskünfte verbindlich…
M.
Hi!
vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten. Hier die
Konkretisierung des Falls:Ich möchte mein KFZ verkaufen - traue dem Käufer nicht so
richtig und will es daher vorher „abmelden“ ( denn ob er’s
tut, weiss ich nicht … ). Wenn ich jetzt in HH mein KFZ
abmelde, die Kennzeichen also entsiegele und dann dem Käufer
das KFZ übergebe, darf dieser - wenn am gleichen Tag -
theoretisch noch durch ganz D auf Risiko meiner Versicherung
gondeln, richtig ???
Richtig. Dann könntest Du Dir die Abmeldung auch gleich sparen.
Wir haben ja nun gelernt (was ich auch nicht wusste), dass die Versicherung nicht bei Abmeldung, sondern erst um 24 Uhr am Tag derselben erlischt.
Daher meine konkrete Frage: Wie/Wo sind diese Fahrten
festgelegt ? Klar, dass der Käufer aus Essen in Erklärungsnot
kommt, wenn er aus Hamburg kommend über Berlin gefahren ist.D.h. wenn ich meine Haftpflichtversicherung 100 % sicher
schonen möchte, muss ich das KFZ stilllegen und die
entsiegelten Kennzeichen abmontieren.D.h. ein Kurzzeitkennzeichen muss her - oder kann ich die
entsiegelten Kennzeichen einfach drauflassen ?
Ganz einfach: was juckt es Dich, wie der Käufer den Wagen nach Hause bekommt?
Du meldest die Kiste ab, sagst ihm, dass der Wagen bei Abholung abgemeldet ist und er sich um einen Anhänger oder ein Kurzzeitkennzeichen kümmern soll (bekommt er von seiner Versicherung) und das war´s.
Ich würde NIEMALS ein Fahrzeug an einen Käufer übergeben, das noch auf mich zugelassen ist. Wenn der nämlich irgendeinen Mist damit baut, sei es er bekommt einen Strafzettel oder fährt jemanden über den Haufen, hast Du den ganzen Ärger.
Ihr könnt Euch doch so einigen, dass er Dir den Kaufpreis überweist und Du ihm nach Eingang des Geldes den Kfz-Brief zusammen mit AU-Bescheinigung (oder vorderem Kennzeichen mit 6-eckiger Plakette) und Abmeldebescheinigung zuschickst.
Er kann den Wagen dann auf sich zulassen, sich neue Kennzeichen machen lassen und damit das Auto dann ganz offiziell bei Dir abholen.
Du musst den Wagen allerdings während dieser Zeit weg von der Straße parken, denn unversicherte Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
So habe ich das immer gemacht und das lief. Auch wenn es für den Käufer etwas unbequemer ist, hier würde ich mich auf nichts einlassen.
Grüße,
Mathias
DIEREKTE Fahrten von und zur Zulassungstelle
Hallo Heiko,
ich mache das jedes JAhr so, auch nach Absprache mit meinem Versicherer.
Ich schreibe hier direkt, weil ich so faul war den ganzen Baum durchzulesen.
Aber auch Mike spricht das richtige an: Man sollte in dieser Richtung nichts überstrapazieren, wegen der strafrechtlichen Konsequenzen.
Also zwischendurch ohne Nummer noch einkaufen gehen ist nicht.
gruß
dennis
Hi Mike,
Das wäre ja dann m.E. eine Überführungsfahrt, also nicht
zulässig - zumindest würde es Probleme geben wenn Du von der
Polizei angehalten wirst, da sie ja nach dem im Fz - Schein
eingetragenen Wohnort gehen würden…
Äh, sorry, aber wenn das Auto abgemeldet ist, gibt es keinen FZ-Schein mehr 
Gruss Sebastian
Hi Michael,
versuch mal spasseshalber einen PKW OHNE TÜV oder AU
anzumelden,
Du wirst Dich schwertun
Doch, doch. Das geht mit einer Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle schon. Du erhältst tatsächlich abgestempelte Kennzeichen ohne TÜV-Plakette. Aber soo einfach bekommt man die nicht.
Gruss Sebastian
Gibt ja noch die Kennzeichennachfrage…
HM- stimmt 
Aber eine Kennzeichennachfrage ergibt den Wohnort des Halters…
M.
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