ich habe hier nun wiederholt die Aussage gelesen, über Fahrten mit Sondersignal müsse Buch geführt werden.
Gibt es wirklich eine (oder mehrere) Rechtsvorschriften, die das für jede Signalfahrt vorschreibt? Irgendwie kann ich mir das nicht so recht vorstellen, da ja viele verschiedene Behörden und Organisationen diese Rechte in Anspruch nehmen dürfen. Zudem kenne ich genügend Fälle, in denen garantiert kein Buch über die Signalfahrt geführt wurde…
Gibt es wirklich eine (oder mehrere) Rechtsvorschriften, die
das für jede Signalfahrt vorschreibt? Irgendwie kann ich mir
das nicht so recht vorstellen, da ja viele verschiedene
Behörden und Organisationen diese Rechte in Anspruch nehmen
dürfen. Zudem kenne ich genügend Fälle, in denen garantiert
kein Buch über die Signalfahrt geführt wurde…
Also, gibt es da was?
Nein. Solche Vorschriften gibt es bestenfalls in Form einer Dienstanweisung. Normalerweise werden Alarmfahrten aber schon allein dadurch dokumentiert, daß sowohl Alarmierung als auch der gesamte Funkverkehr aufgezeichnet werden.
dem ist noch hinzuzufügen, daß nicht alle
Sonderrechtsfahrzeuge überhaupt einen Fahrtenschreiber
besitzen
über diese und andere „Gewohnheiten“ des Rettungsdienstes können sich Insider herrlich amüsieren. Wenn so mancher wüsste, wie es dort oder z.B. in der Notaufnahme abgeht, hätten Sanis/Ärzte teilweise das Ansehen von Politikern.
dem ist noch hinzuzufügen, daß nicht alle
Sonderrechtsfahrzeuge überhaupt einen Fahrtenschreiber
besitzen
über diese und andere „Gewohnheiten“ des Rettungsdienstes
Wer redet denn von Rettungsdienst? Es geht doch um Blaulichtautos allgemein.
können sich Insider herrlich amüsieren. Wenn so mancher
wüsste, wie es dort oder z.B. in der Notaufnahme abgeht,
hätten Sanis/Ärzte teilweise das Ansehen von Politikern.
Das Ansehen von Rettungsdienstpersonal ist weithin erheblich schlechter als das von Politikern („Riiiitaaaa, die Träger mit der Bahre sind da!“).
die „papierne Form“ gibt es schon lange nicht mehr…
Durch die Fortschreitende Technik ist es möglich geworden,sämtlichen
Funk-und Telefonverkehr einer „Einsatz-Leitstelle“ lückenlos zu archivieren und somit auch im Nachhinein noch „nachprüfbar“ zu machen,
ob eine „Blaulicht-Fahrt“ wirklich "gerechtfertig war…Stichwort „Unfall mit anderem Verkehrsteilnehmer“…
Leider kann man sich in Deutschland (im Gegensatz zum Ausland) immer noch nicht auf EINE einheitliche Rettungsleitstelle einigen,sondern
„wurstelt“ nebeneinander her…
Auf Lokaler Ebene sind das die
-Rettungsleitstelle der Feuerwehr (für Fw und Rettungseinsätze
-Notrufleitstelle der (Kreis) Polizei
-Leitstellen der Hilfsorganisationen wie
DRK,Johaniter,Malteser usw.
Dazu kommen dann noch auf Bundesweiter Ebene:
-Notfallleitstellen der Deutschen Bahn AG
-Leitstelle der Bundespolizei (früher BGS)
-Leitstelle ZOLL
-Leitstelle BAG und Luftsicherheit
-Leitstelle „Feldjäger“
-Leitstelle „Küstenwache“ mit SAR-Einsatzleitung
-Leitstelle „Grubenwehr“
Nein. Solche Vorschriften gibt es bestenfalls in Form einer
Dienstanweisung.
Da bin ich aber beruhigt, daß mir meine Ausbilder wohl doch keine relevante Information unterschlagen haben und daß meine vielen bisherigen Kollegen, Vorgesetzten und ich auch nicht permanent Ordnungswidrigkeiten begehen…
Normalerweise werden Alarmfahrten aber schon
allein dadurch dokumentiert, daß sowohl Alarmierung als auch
der gesamte Funkverkehr aufgezeichnet werden.
Das trifft auf den Großteil der Alarmfahrten zu, stimmt schon. Aber es gibt eben auch genug Fälle, wo diese Rekunstruktion nicht möglich ist.
Nun denn…ich muß mich langsam wieder der vorbeugenden Gefahrenabwehr widmen…
Auf Lokaler Ebene sind das die
-Rettungsleitstelle der Feuerwehr (für Fw und Rettungseinsätze
-Notrufleitstelle der (Kreis) Polizei
-Leitstellen der Hilfsorganisationen wie
DRK,Johaniter,Malteser usw.
Hinzu kommen die Leitstellen der Verkehrsbetriebe, die „Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind“ besitzen und einsetzen. (Siehe § 52 Abs. 2 Nr. 3 StVZO).
Also entgegen einiger einseitiger Betrachtungen hier:
Es gibt kein Gesetz, keine BOS - einheitl. Regelungen und keine Möglichkeit (also ich meine jetzt nicht:wäre technisch nicht möglich, sondern: gibt es bis jetzt nicht überall, schon gar nicht einheitlich, bzw. eher gar nicht) das alles technisch zu überwachen und aufzuzeichnen.