Fahrten Verwandter zum Arzt steuerlich absetzen

Hallo, meine Frage lautet:
Können Fahrten naher Verwandter ( in diesem Fall: meiner Mutter ) zum Arzt in der Steuererklärung angegeben werden ? Ich fahre meine Mutter oft ( unentgeldlich ) zu Ärzten. Kann ich diese Fahrten in der Steuererklärung angeben oder kann dies meine Mutter in ihrer Steuererklärung tun ? Wer kann mir hierüber nähere Auskünfte erteilen.
viele Grüße
Klaus

Hallo Klaus
Falls deine Mutter einen Behindertenausweis über 50% hat, muss ein Bestimmter Buchstabe(ich glaube G )eingetragen sein dann kannst du kostenlos mit deiner Mutter zum Bsp. mit der Bahn zu jedem Arzt fahren.
Sollte deine Mutter keinen Behindertenausweis haben, solltet ihr miteinander am besten mit dem Hausarzt über dieses Thema sprechen, denn der kann jederzeit etwas schreiben das du deine Mutter immer fahren musst.
Eine gewisse Anzahl von Arztfahrten kann deine Mutter sowieso jedes Jahr bei der Steuer absetzen, macht mein Steuerberater immer Automatisch.
Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
Gruß
Monika61

sorry, kann ich leider nicht helfen. Wohne im Ausland und kenne mich überhaupt nicht mehr mit dt. Gesetzen aus.
Hoffe, daß dir bald geholfen werden kann.

Tyna54

Hallo, meiner Meinung nach handelt es hier um Unterhaltsaufwendungen. Es kann auch außergewöhliche Belastung sein, dabei muss man aber beachten, dass die Mutter mindestens Pflegestufe 1 braucht und nur geringeres Vermögen hat. In ihrer EStE kann die Mutter diese Aufwendungen ansetzen, in deiner wie gesagt sollen die Voraussetzungen erfüllt sein.

Ich meine -obwohl kein Steuerberater- eindeutig ja,
da Kosten entstanden sind für Leistungen, denen man sich nicht entziehen kann, wenn denn die Mutter nicht anderweitig und selbständig dies bewerkstelligen konnte.

Nachweise (ärztliche Bescheinigungen etc.) müssen natürlich vorhanden sein.

Also einfach ansetzen und in einem Anschreiben
auch Zeugen (Arzt, Mitarbeiter des Arztes) anführen und dem Finanzamt anheim stellen, dort nachzufragen.

Überhaupt in Steuersachen: immer machen und das Streichen dem FA überlassen.

Berichte doch mal, was daraus geworden ist.
Kasl

dies meine Mutter in ihrer Steuererklärung tun ?

Ja, als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Auch unter Verwandten möglich und bis zu einer bestimmten Höhe (googeln) beim Empfänger steuerfrei.
Haushaltsnahe Dienstleistungen bedürfen keines Grundes (z.B. gesundheitliche Gründe)

Absetzbar für Deine Mutter wären allerdings unter dieser Überschrift nur die entlohnte Zeit (wenn sie Dir denn dafür Geld gegbenen hätte).

Und, dass sie die Spritkosten selbst bezahlt hat, läßt sich sicherlich durch entsprechende Tankquittungen belegen.

Kasl