Fahrten Whg.-Betrieb ?

hallo,

folgender sachverhalt:

GesGF J hat von der gesellschaft N einen firmenwagen mit 1% regelung zur verfügung gestellt bekommen.

er ist für die gesellschaft nur in seiner wohnung in geringem umfang tätig (administrative sachen, buchhaltung usw.)

gleichzeitig ist er in einem zweiten angestelltenverhältnis tätig. der arbeitgeber X hat die selbe betriebsstätte wie die gesellschaft N, es gibt aber sonst keinerlei verflechtungen. J fährt täglich die 20km zur arbeit (X) mit dem firmenwagen von der gesellschaft N.

müsste i.r. der 1% regelung für den firmenwagen (von N) etwas hinsichtlich der fahrten wohnung-betrieb berücksichtigt werden ?

danke

gruß inder

Liegt Betriebsvermögen der GmbH vor?
Hi !

So wie die Schilderung ist, täte ich im allerersten Schritt mal prüfen, ob bei der GmbH überhaupt Betriebsvermögen vorliegt. Es hört sich nämlich so an, als würde das Fahrzeug zu 100% privat genutzt.

BARUL76

.

Eine GmbH hat immer Betriebsvermögen!

gruß

Jörg

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Eine GmbH hat immer Betriebsvermögen!

Zur Ergänzung: Die Überlassung eines Kfz an einen Arbeitnehmer ist immer betrieblich veranlasst, sodass das Kfz zu 100% betrieblichen Zwecken dient und damit immer notwendiges Betriebsvermögen ist.

Das würde auch bei einem Einzelunternehmen gelten.

Gruß
Stefan80

Betriebsvermögen einer GmbH bei 100% Privatnutzung
Hi !

Eine GmbH hat immer Betriebsvermögen!

Das ist durchaus richtig. Der Sachverhalt hört sich für mich jedoch so an, als wenn der GF das Kfz ausschließlich privat nutzt, es also überhaupt keinen betrieblichen Anlass für die Anschaffung des Kfz im Vermögen der GmbH gegeben hat. Ob man dann die notwendigen Korrekturen über 42 AO oder über eine vGA realisiert, weiss ich allerdings nicht.

Meine Nachfrage bezog sich also darauf, erst mal zu prüfen, ob das Fahrzeug bei der GmbH überhaupt als Betriebsvermögen behandelt werden kann/darf, bevor der zweite Schritt der Antwort gegeben werden. Hierzu muss der Inder dann noch kurz ne Rückmeldung geben.

BARUL76

.

Die Antwort hat doch der Stefan schon gegeben-bei einer Kfz-Gestellung an AN liegt immer BV vor, unabhängig von der betrieblichen Nutzung.

hallo,

ja, so habe ich das auch mal gelernt…

danke an alle antwortgebenden bisher… wie sieht es denn mit der eigentlichen frage aus :smile:

gruß inder

wie sieht es denn mit
der eigentlichen frage aus :smile:

Ach so, ja…
Also mE sind die Fahrten keine Fahrten Wohnung-Arbeit, sondern Fahrten für eine andere Einkunftsart. Würde der GF die Fahrten bei den Einkünften aus nichtselbst. Tätigkeit ansetzen wollen, müsste er sie zusätzlich zur 1%-Regel separat versteuern.

Also mE sind die Fahrten keine Fahrten Wohnung-Arbeit, sondern
Fahrten für eine andere Einkunftsart. Würde der GF die Fahrten
bei den Einkünften aus nichtselbst. Tätigkeit ansetzen wollen,
müsste er sie zusätzlich zur 1%-Regel separat versteuern.

Die eigentliche Frage hatte ich auch vergessen :smile:

Es gibt ein BFH-Urteil vom 26.04.2006 (welches ich jetzt grad nicht finde) und ein BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (Textziffer 17). Beides beschäftigt sich mit dem Thema „Nutzung im Rahmen unterschiedlicher Einkunftsarten“.

Allerdings lese ich das BMF-Schreiben so, dass das für Einzelunternehmen gilt (wahrscheinlich auch für Personengesellschaften).

Vielleicht bringt das BFH-Urteil mehr Erkenntnisse…

Also das BFH-Urteil hat das Aktenzeichen X R 35/05. In dem Verfahren ging es um einen Einzelunternehmer der gleichzeitig noch Arbeitnehmer war.

Wenn ich mir das Urteil so durchlese weiß ich nicht ob man den verhandelten Fall so einfach auf den obigen Fall übertragen kann.

Die Kfz-Nutzung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist ja keine Entnahme sondern Arbeitslohn.

Kann Clematis vielleicht noch was dazu sagen?

Hm, also Fachliteratur hab ich derzeit keine griffbereit-hatte den Fall aber mal in der Praxis! Da war die GmbH nicht mal wirklich tätig, war eigentlich nur ein Mantel. Pkw war im BV der GmbH und wurde eigentlich nur für die selbständige Tätigkeit des GF genutzt.

Hm, also Fachliteratur hab ich derzeit keine griffbereit-hatte
den Fall aber mal in der Praxis! Da war die GmbH nicht mal
wirklich tätig, war eigentlich nur ein Mantel. Pkw war im BV
der GmbH und wurde eigentlich nur für die selbständige
Tätigkeit des GF genutzt.

wobei sich da wahrscheinlich nicht die frage der fahrten wohnung-betrieb gestellt hatte… oder hatte der selbständige tägliche fahrten zum betrieb ?

dann hätten wir ja einen analogie…

weisst du noch, wie du das geregelt hast ?

gruß inder