Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte

Hallo,
ich hab da mal ne Frage, und zwar, wie ist das, ein Arbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt die ihren Sitz in A hat. Der Arbeitnehmer wohnt in B. Die Zeitarbeitfirma hat ihn an die Firma FF die ihren Sitz in C hat vermittelt - ist es nun korrekt, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte die Entfernung von seinem Wohnsitz B zum Firmensitz in C angibt? Möchte da das Finanzamt einen Nachweis, dass der Arbeitnehmer wirklich bei dieser Firma gearbeitet hat (den auf der Lohnsteuerbescheinigung ist der Arbeitgeber ja die Zeitarbeitfirma)???

Vorab vielen Dank für die Auskunft!

Hallo,

abziehbar ist die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Arbeitsstätte ist das, wo man tatsächlich eingesetzt wird und nicht der Betriebssitz der Zeitrarbeitsfirma.

Es dürfte auch kein Problem sein, hierüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu sein.

Ist die Abordnung zeitlich befristet oder eine anderweitige Verwendung des Leiharbeiters jederzeit möglich?
Dann kann man sogar statt der Enfernungspauschale, Reisekostensätze ansetzen.

Gruß
Lawrence