Hallo,
ich hab da mal ne Frage, und zwar, wie ist das, ein Arbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt die ihren Sitz in A hat. Der Arbeitnehmer wohnt in B. Die Zeitarbeitfirma hat ihn an die Firma FF die ihren Sitz in C hat vermittelt - ist es nun korrekt, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte die Entfernung von seinem Wohnsitz B zum Firmensitz in C angibt? Möchte da das Finanzamt einen Nachweis, dass der Arbeitnehmer wirklich bei dieser Firma gearbeitet hat (den auf der Lohnsteuerbescheinigung ist der Arbeitgeber ja die Zeitarbeitfirma)???
Vorab vielen Dank für die Auskunft!