Fahrten zu Außergewöhnliche Belastungen

Werden Fahrten im Zusammenhang mit Außergewöhnlichen Belastungen eigentlich immer mit 0,30€/km angesetzt,
oder gibt es je Verkehrsmittel (Auto, Motorrad, Fahrrad, ÖNV) unterschiedliche Sätze? (Welche?)

Gruß JoKu

Werden Fahrten im Zusammenhang mit Außergewöhnlichen
Belastungen eigentlich immer mit 0,30€/km angesetzt,
oder gibt es je Verkehrsmittel (Auto, Motorrad, Fahrrad, ÖNV)
unterschiedliche Sätze? (Welche?)

ja aber seit 2007 erst ab dem 21.Kilometer… sprich: Gesamtkilometer-21km=abzugsfähige Werbungskosten

für kleinfahrzeuge wie Motorräder, Fahrräder gelten nur 0,15, Auto und öffentliche 0,30…

aber am besten googelst du mal nach Pendlerpauschale oder so

aber am besten googelst du mal nach Pendlerpauschale oder so

Es geht hier nicht um Fahrten zur Arbeit, sondern um außergewöhnliche Belastungen.
Das ist eine andere „Baustelle“.

Gruß JK

Hi !

Wenn Aufwendungen angefallen sind, können diese mit den € 0,30/km pauschaliert angesetzt werden.

Sind keine Aufwendungen angefallen, ist auch ein Ansatz nicht zulässig.

Lagen die tatsächlichen Aufwendungen über der Pauschale, ist auch der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen zulässig.

Es lag in so weit keine Rechtsänderung vor.

BARUL76

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Danke für die Info!

Gruß Jochen