Fahrten zum Arzt nach Unfall

Angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Unfall, und ist am Fuß verletzt, muss zur Krankengymnastik und Arztbesuche wahrnehmen. Klar ist, dass er ja nicht selbst fahren konnte, sondern gefahren wurde, kann er diese Kosten bei der Steuer angeben? Auch wenn er zur OP gefahren wurde??
Danke schonmal

Hallo,

Angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Unfall, und ist am Fuß
verletzt, muss zur Krankengymnastik und Arztbesuche
wahrnehmen. Klar ist, dass er ja nicht selbst fahren konnte,
sondern gefahren wurde, kann er diese Kosten bei der Steuer
angeben? Auch wenn er zur OP gefahren wurde??

klar, kann er das. Ob sich das letztendlich auszahlt ist noch eine zweite Seite. Das hängt zum einen davon ab wie viel Steuer er gezahlt hat (bei 10 € gezahlter Steuer kann er nicht 1000 € zurück erwarten, egal wie viele Ausgaben er hat) und wie hoch die Krankheitskosten sind. Der Staat geht davon aus dass jeder Mensch einen gewissen Betrag selbst zu zahlen hat. Nur wenn dieser Betrag (ist ein %-Satz und hängt davon ab ob verheiratet und / oder Kinder vorhanden) überschritten ist werden die Kosten auch tatsächlich anerkannt.
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen, ist: Wenn du 1000 € Arztkosten hast und auch 1000 € Steuern gezahlt hast heißt dass jetzt nicht dass du 1000 € zurück erhälst. Die Arztkosten mindern nur die Einnahmen. Und auf den „Gewinn“ (Restbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben) wird der Steuersatz angewendet. Beträgt dein Steuersatz also zB 10 % wirst du auch nur 10 % der Arztkosten (in dem Sinne) wieder bekommen.

LG Tobi@s