Angenommen ein Sohn muss wegen ADHS regelmässige Termine,
wöchentlich, in einer KJP wahrnehmen. Diese Fahrten dorthin,
können die Eltern absetzen. Wie aber sieht es mit Fahrtzeiten
bzw auch Wartezeiten aus? Die Fahrtzeit könnte ja bis zu
1 Std. einfach auf dem Land betragen, und auch die
Wartezeit ca 1 Std. Wenn Termine wöchentlich stattfinden,
sind dies ja bis zu 3 Std. die einem fehlen. Vor allem
für alleinerziehende, da bleibt in dieser Zeit alles liegen.
Gibt es ausserdem noch eine Möglichkeit ausser eines Behinderten-
ausweises, diagnostiziertes ADHS und für die dadurch
entstehenden Mehraufwendungen etwas abzusetzen`?
DANKE schonmal
Hallo,
die Fragestellung impliziert Verpflegungsmehraufwendungen.
Diese sind zum Einen erst ab 8 Stunden anzuerkenen, zum Anderen sind sie bei Arztkosten nicht vorgesehen, da es sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen handelt.
Gruß
Lawrence
Diese Fahrten dorthin, können die Eltern absetzen. Wie aber sieht es mit Fahrtzeiten bzw auch Wartezeiten aus?
Die Fahrzeiten setzt Du einfach von Deiner Gesamtlebenszeit ab.
Erdbeerzunge
Danke für die Antwort.
Also kann ich diese auch nicht bei den aussergewöhnlichen
Belastungen absetzten? Wenn es sich wöchentlich um 3 bis 6
Stunden handelt?
lg
Bei der Wartezeit entstehen dem Steuerpflichtigen keine Kosten, die in einem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 EStG) stehen: Keine Betriebsausgaben und keine Werbungskosten.
Durch das Warten entstehen auch keine Kosten, die den Stpfl außergewöhnlich belasten würden. Folge: Keine steuerliche Berücksichtigung als sogenannte außergewöhnliche Belastung. Pauschbeträge für diesen Fall sind nicht vorgesehen.
Es gibt aber Pauschbeträge für Behinderte.
R.H.Grassl.