Fahrten zur Arbeit

Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich fahre jede Woche einmal in der Woche mit Sammeltransport 150 Km auf Arbeit. Nun kann man ja für Fahrten zur Arbeit auch bei Sammeltransport die Km Pauschale in Anspruch nehmen was ich bei meiner Steuererklärung auch angegeben habe. Das Finanzamt hat das aber abgelehnt, da dies als Heimfahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltführung zählen würde und es da bei Sammeltransport diese Pauschale nicht gibt. Ich will aber keine doppelte Haushaltführung geltend machen.Bin ich denn da verpflichtet dazu? Wenn Arbeitnehmer jeden Tag mit Sammeltransport zur Arbeit gefahren werden bekommen diese ja auch die Km Pauschale anerkannt. Warum ich nicht,wenn ich nur einmal in der Woche diese Fahrt angebe?

Hallo!

Ich fahre jede Woche einmal in der Woche mit Sammeltransport
150 Km auf Arbeit. Nun kann man ja für Fahrten zur Arbeit auch
bei Sammeltransport die Km Pauschale in Anspruch nehmen was
ich bei meiner Steuererklärung auch angegeben habe. Das
Finanzamt hat das aber abgelehnt, da dies als Heimfahrten im
Rahmen der Doppelten Haushaltführung zählen würde und es da
bei Sammeltransport diese Pauschale nicht gibt.

Ich will aber
keine doppelte Haushaltführung geltend machen.Bin ich denn da
verpflichtet dazu?

Nein! Aber der Zusammenhang zwischen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge sollte schon bekannt sein. Wenn eine doppelte Haushaltsführung gegeben ist, liegen Werbungskosten aus eben diesem Grunde vor und nicht etwa aus anderen - günstigeren - Gründen.

Die Überlegung, dass Du übernachtest, drängt sich förmlich auf. Es spricht also alles für eine doppelte Haushaltsführung.

Wenn Arbeitnehmer jeden Tag mit
Sammeltransport zur Arbeit gefahren werden bekommen diese ja
auch die Km Pauschale anerkannt. Warum ich nicht,wenn ich nur
einmal in der Woche diese Fahrt angebe?

Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Familienheimfahrten sind Fahrten zwischen zwei Wohnungen, also keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dafür gibt es eine speziellere Regelung in § 9 Abs.1 S.3 Nr.5 EStG. Wenn der Arbeitgeber einen Firmenwagen auch für derartige Privatfahrten spendiert, ist die Berücksichtigung der Entfernungspauschale nach S.6 ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber auch noch einen Chauffeur stellt und das ganze Sammelbeförderung nennt, soll nach Auffassung der Verwaltung nichts anderes gelten.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Nemo,vielen Dank für Ihre Hinweise. nun ist es aber doch so, dass ich direkt auf die Baustelle gebracht werde bzw. in die Firma, von wo aus ich dann auf verschiedene Baustellen aufgeteilt werde.Nach der Arbeit geht es dann in die Unterkunft in der Nähe des Arbeitsortes. Freitags werde ich dann von der Baustelle aus direkt wieder nach Hause gefahren.Also sind das doch keine Fahrten zwischen zwei Wohnungen.

Hallo!

Es könnte sich auch um eine Einsatzwechseltätigkeit handeln. Am besten einmal recherchieren und die besonderen Umstände der eigenen Tätigkeit unter diesem Gesichtspunkt prüfen.

Ciao!
Nemo