Fahrten zur Arbeit bei weiter Anreise

Habe eine Frage zu Fahrten zur Arbeit: Meine Frau arbeitet lediglich eine Woche pro Monat in Vollzeit. Da der Arbeitsplatz über 300km entfernt ist muss sie immer einen Tag vorher und einen Tag nachher anreisen. Können diese Fahrten steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

ich hätte noch zwei Fragen zur Sachverhaltsaufklärung:

wieso müssen? Liegen die Arbeitszeiten so, dass weder die An- noch die Abreise zumutbar am gleichen Tag erfolgen kann? Mir ist klar, dass nicht alle Städte so miteinander verbunden sind wie Frankfurt und z.B. München oder Düsseldorf, aber so ganz generell sollte es doch möglich sein, bei einem acht- bis zehnstündigen Arbeitstag noch eine Fahrt zu absolvieren.

Meinst Du die Übernachtungen oder meinst Du tatsächlich die Fahrten? Ich frage, weil sich ja an der zurückgelegten Entfernung nichts ändert, wenn man einen Tag früher oder später fährt. Generell gilt: handelt es sich um die einzige oder erste Arbeitsstätte, kann die einfache Entfernung mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Für die Übernachtungen nebst Mehraufwendungen für Verpflegung gilt das nur, wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht anders bzw. zumutbar möglich ist. Dass das wahrscheinlich eher nicht für beide Übernachtungen gilt, hatte ich ja schon erwähnt.

Gruß
C.

Danke für die schnellen Rückmeldungen! Hier noch die Zusatzinformationen: Sie übernachtet bei ihrem Sohn. Das ist kein Zweitwohnsitz. Die steuerliche Frage bezieht sich auf die An- und Abreise von über 300 km. Das dauert jeweils mindestens 4 Stunden. Meine Frau schafft das nicht an den Arbeitstagen sondern immer nur am Tag davor, oder dahinter. Die Fahrten an den Arbeitstagen selbst würde ich als Werbungskosten absetzen.

Sofern sie bei ihrem Sohn keinen Hausstand von den Ausmaßen unterhält, dass man da mit doppelter Haushaltsführung argumentieren könnte, dann sind die täglichen Fahrten von dort zur Arbeitsstätte tatsächlich die einzigen, die man „absetzen“ könnte. Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht und das schließt die Aufwendungen für Übernachtungen mit ein, denn die fallen ja anscheinend gar nicht an.