Hallo und guten Tag,
weiss jemand wie die Abrechnung der Fahrtkosten ab 2001 geschieht? Stimmt es dass es eine Kilometerpauschale gibt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel? Muss ich weiterhin Kosten nachweisen oder reicht die Angabe der gefahrenen Kilometer? Ich habe von einer Obergrenze von 10000 DM gehört. Wird darüber der Betrag gekappt oder werden dann nur die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet? Besten Dank im vorraus.
Stefan
hi stefan,
schau doch einfach ins archiv, da steht schon massenweise zur entfernungspauschale.
wenn du mit der bahn fährst, gilt für dich die deckelung, du kannst max. 10.000,- DM abziehen als nicht-kfz nutzer. nur kfz-nutzer können durch einzelnachweis mehr als 10.000 geltend machen…
die angabe der entfernung reicht dann in 2001 (schau dir doch einfach die anlage N auf der rückseite an!).
gruss vom
showbee
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Danke