Fahrten zur Arbeit voll angeben oder gekürzt?

Hallo,

da ja noch eine gerichtl. Entscheidung bezgl. der Fahrtkosten zur Arbeit aussteht, frag ich mich jetzt:

gibt man in der Steuererklärung 2007 die Entfernung ab dem 0. km an oder erst ab dem 21. (oder war’s der 20.?)?

Gibt man sie ja ab dem 0. km an, wird ja wahrscheinlich (bitte berichtigen, falls ich auf dem Holzweg bin) der Steuerbescheid für vorläufig erklärt.

Heißt das aber dann, man bekommt schon die Steuernachzahlung, wie wenn ab dem 0. km rechtens WÄRE?

Und müsste sie dann nachzahlen, wenn sie NICHT rechtens WÄRE?

Ich blicke nicht mehr durch, was man nun sinnvollerweise angibt: ab 0 oder erst alles ab dem 21. km?

Danke.

Man gibt das an, was auf der Anlage N gefragt wird und zwar die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Nichtberücksichtigung der ersten 20 Kilometer nimmt das Finanzamt vor und zwar wird es Ihre Angaben um 20 Kilometer kürzen. Ein Einspruch nach Ergehen des Bescheids ist auch nicht erforderlich, dazu schauen Sie in die Erläuterungen zum Steuerbescheid, dort ist alles abgedruckt.