Hallo Zusammen,
angenommen ein Freiberufler hat ein kleines Büro zur Miete, quasi eine 1-Zimmer-Wohnung mit 40 qm, in der zwar eine Dusche und eine Küche vorhanden sind, aber kein Bett, TV, etc. Behördlich gemeldet, mit Erstwohnsitz ist der Freiberufler an dieser Anschrift.
Nun lebt er aber an mehr als 340 Tagen im Jahr bei seiner Freundin im Haus, ca. 8 km einfache Wegstrecke entfernt. Ist es für ihn möglich, die Strecke zum Büro steuermindernd anzusetzen?
Hi !
Ja. Er hat nach § 8 Abgabenordnung seinen Wohnsitz bei der Freundin. Melderecht ist an dieser Stelle für das Steuerrecht unerheblich. Für die einfache Entfernung (nur Hinfahrt) darf je Kilometer ein Betrag in Höhe von € 0,36 angesetzt werden.
Es sollte aber in der Gewinnermittlung nicht vergessen werden, sämtliche Bürokosten (Miete, Gas, Strom, Wasser,…) als Betriebsausgaben anzusetzen.
BARUL76
Hallo Barul,
vielen Dank für die Info und sorry wg. der späten Antwort. War unterwegs. Eine ergänzende Frage noch…
Unter diesem Umständen ist es doch dann auch möglich, die Mietkosten für diese Wohnung als kompletten Aufwand hinsichtlich „Büromiete“ anzusetzen, oder?
Gruß aus Coburg und noch einen schönen Tag.
Andreas
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Hi!
ja, so sollten die Worte „sämtliche Bürokosten“ in meinem ersten Posting verstanden werden.
BARUL76
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