Fahrten zwischen angestellten arbeitsplatz

Meine Frage ist vermutlich etwas spitzfindig…

Als Angestellter betreibe ich ein Nebengewerbe. Morgens fahre ich zu meiner Angestelltentätigkeit ins Büro und Abends von dort in meine Firma, von wo ich das Nebengewerbe betreibe.

Frage:
Kann ich die Fahrten von meinem Arbeitsplatz (nichtselbständig) zu meiner Firma (selbständig) als betriebliche Fahrten ansetzen?

…wenn „ja“ - gilt das auch, wenn sich meine Firma in meinem Privathaus (Wohnsitz) befindet.

Als Angestellter betreibe ich ein Nebengewerbe. Morgens fahre
ich zu meiner Angestelltentätigkeit ins Büro und Abends von
dort in meine Firma, von wo ich das Nebengewerbe betreibe.

Frage:
Kann ich die Fahrten von meinem Arbeitsplatz
(nichtselbständig) zu meiner Firma (selbständig) als
betriebliche Fahrten ansetzen?

Hallo,

zunächst einmal sind die Fahrtkosten zum Betrieb ganz normal als Werbungskosten geltend zu machen mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Angesetzt werden kann jedoch nur eine Fahrt. Der Umweg über die eigene Firma kann ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden.

…wenn „ja“ - gilt das auch, wenn sich meine Firma in meinem
Privathaus (Wohnsitz) befindet.

Allerdings gilt dies nur, wenn das Nebengewerbe nicht im eigenen Wohnhaus liegt. Nähere Infos zu den Fahrtkosten im Allgemeinen gibt es auch unter http://www.betriebsausgabe.de/fahrtkosten-108.html. Zudem ist zu beachten, dass das Finanzamt bei solchen Konstellationen die Fahrtkosten sehr genau überprüft, weshalb im Einzelfall die fachkundige Hilfe durch einen Steuerberater in jedem Fall in Anspruch genommen werden sollte.