Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Gewerbe

Hallo liebe Steuerexperten,

ein Angestellter betreibt zusätzlich ein Gewerbe.

Kann er die direkten Fahrten von seinem Arbeitsplatz
(Angestelltentätigkeit) zu seiner eigenen Firma (selbständige
Nebentätigkeit) als betriebliche Fahrten in der EÜR seiner Firma ansetzen?

Könnte er das auch, wenn sich die Büroräume seiner Firma in seinem Wohnsitz (privat Wohnung/Haus) befinden?

Viele Grüße & vielen Dank

Hallo!

Kann er die direkten Fahrten von seinem Arbeitsplatz
(Angestelltentätigkeit) zu seiner eigenen Firma (selbständige
Nebentätigkeit) als betriebliche Fahrten in der EÜR seiner
Firma ansetzen?

Hier greift die Regelung für mehrere Arbeitsstätten:

Anders sieht es aus, wenn täglich mehrere regelmäßige Arbeitsstätten ohne Rückkehr zur Wohnung nacheinander angefahren werden. Hier ist für die Ermittlung der Entfernung der Weg zur ersten regelmäßigen Arbeitsstätte als Umwegstrecke zur nächsten Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Dabei darf die für die Ermittlung der Entfernungspauschale anzusetzende Entfernung höchstens die Hälfte der Gesamtstrecke betragen.

„Was kompliziert klingt, lässt sich an einem Beispiel einfach erklären“, meint Wänger. Ein Arbeitnehmer fährt von seiner Wohnung A aus morgens zur Arbeit B, nachmittags weiter zur Arbeit C und abends zur Wohnung A zurück. Die Gesamtentfernung beträgt 120 km, wobei sich die Einzeldistanzen zwischen A und B auf 30 km, zwischen B und C auf 40 km und zwischen C und A auf 50 km belaufen. Die Entfernung zwischen der Wohnung und den beiden Arbeitsstätten sind 80 km (30 km + 50 km). Da dies mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung (120 km) ist, sind damit lediglich 50 Prozent der Gesamtentfernung (120 km : 2 = 60 km) für die Ermittlung der Entfernungspauschale relevant"

Könnte er das auch, wenn sich die Büroräume seiner Firma in
seinem Wohnsitz (privat Wohnung/Haus) befinden?

Nein, dass die Rückfahrt nochmal abgesetz wird ist nocht möglich. Es heißt ja Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb. Die Entfernung ist da ja Null.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

vielen Dank für Deine Antwort. Sie erklärt eindeutig, was für die Berechnung der Kilometerpauschale anzusetzen ist.

Meine Frage hat aber noch eine weitere Intention:
Nehmen wir hypothetisch an die Arbeitsstätte C läge einen logischen Meter neben der Wohnung. Dann wäre es weiterhin so, dass B als Umwegstrecke nach C gerechnet würde. Distanz von A nach B sind weiterhin 30km, B nach C dann ebenfalls. Für die Kilometerpauschale würde wieder die halbe Gesamtdistanz (hier = 30km)angesetzt - soweit so gut.

Mir geht es darum, ob ein PKW dem Betriebsvermögen des Gewerbes zugerechnet werden kann, wofür eine überwiegend betriebliche Nutzung >50% für die Inanspruchnahme der 1%-Regel erforderlich ist.

Fahrten zur Betriebsstätte gelten dabei als betriebliche Fahrten.

Frage: Ist die Fahrt von B nach C eine solche?

Viele Grüße & vielen Dank

Frage: Ist die Fahrt von B nach C eine solche?

So lange die Betriebsstätte nur unwesentlich neben dem Wohnsitz liegt, hätte ich da arge Bauschmerzen.

Gruß

Jörg