ich arbeite im „Aussendienst“ und fahre i.d.R. Montags meine Arbeitsstätte an und bleide die ganze Woche dort. Übernachtungen finden dann in einem Hotel statt. Alles ganz normal vom Arbeitgeber bezahlt und Spesen wie üblich.
Nun zur Frage: Gehören die ahrten vom Hotel zur Abeitsstätte am Dienstag, Mittwoch usw. zur Arbeitszeit oder nicht. Alle fahrten sind mit dem selbstgelenkten Dienstwagen.
diese Fragestellung kann man am besten mit dem Lieblingssatz vieler Anwälte beantworten:
„Es kommt drauf an…“
Sind es reine Fahrten zu einem Kunden, einem Betrieb oder einem Messeplatz…dann könnte man dieses mit der tagtäglichen Fahrt zur Firma/Fabrik/Büro gleichsetzen und wäre somit keine Arbeitszeit…
Ist es eine vorweg geplante und terminierte Rundtour zu Kunden, dann könnte es ggf. Arbeitszeit sein…
Weiter sind etwaig vorhandene betrebliche Regelungen (Betriebsvereinbarungen), arbeitsvertragliche oder tarifliche zu beachten, die Aussagen dazu treffen könnten, zu beachten…
Hallo Tom,
wenn man von zu Hause zur Arbeitsstätte fährt, ist es keine Arbeitszeit. Ist das Hotel während der Woche dein zu Hause ist hier die Frage. Ich denke ja. Wie lange sind die Strecken??? Und um was geht es Dir? Wirst Du nach Stunden bezahlt? Um Spesen kann es Dir ja nicht gehen, da bekommst du zeitmäßig (mit Übernachtung) sowieso den Höchstsatz. Du merkst, so ganz verstehe ich die Frage nicht.
Gruß Brigitte
ja es würde um die Anrechnung der Zeit gehen. wobei Du ja schon geschrieben hast dass das Hotel dann mein Zuhause ist und die Zeit nicht angerechnet wird. Je nach Standort sind das bei mir immer so 30-40min pro Fahrt.
wahrscheinlich kommt es auf die Regelungen im anzuwendenden Tarifvertrag an:
Im Öffentlichen Dienst werden die Zeiten der Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle zwar bei der Berechnung für die Spesen (Tagegeld etc.) herangezogen, nicht allerdings für die Berechnung der Arbeitszeit.
Bei den Lehrerinnen und Lehrern z.B:, welche außerhalb Ihrer Stammschule tageweise an eine andere, weiter entfernte Schule fahren müssen, wird sogar nur die Differenz der Anfahrten reisekostenrechtlich berücksichtigt.
dies regelt ein Tarifvertrag bzw. eine einzelvertragliche Regelung. Nach meinem Rechtsempfinden gehören An- und Abfahrt nicht zur Arbeitszeit. Die Situation ist vergleichbar mit Ortsansässigen.
Viel Erfolg C.
Lieber Tom,
aus meiner Sicht ist es nicht relevant wer die Hotelrechnung bezahlt, sondern nur die Tatsache ob es sich um eine Dienstreise handelt oder nicht.
S wie sie es darstellen handelt es sich bei dem Buero um Ihre regelmässige Arbeitsstaette. Die Fahrten dorthin sind daher wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch keine Arbeitszeit.
die Fahrt zum Hotel ist unfallversicherungstechnisch ein Wegeunfall,weil es sich um eine Fahrt zur Arbeit handelt. Es gibt nur tarifliche Regelungen ob diese Zeit als Arbeitszeit gilt. Bitte prüfen Sie den branchen üblichen Tarifvertrag.
ich arbeite im „Aussendienst“ und fahre i.d.R. Montags meine
Arbeitsstätte an und bleide die ganze Woche dort.
Übernachtungen finden dann in einem Hotel statt.
Nun zur Frage: Gehören die ahrten vom Hotel zur Abeitsstätte am Dienstag, Mittwoch usw. zur Arbeitszeit oder nicht.
Guten Tag,
ich halte das für die Fahrt zwischen „Wohnung“ und Arbeitsstätte. Daher gehört das für mich nicht zur Arbeitszeit. Wenn der Vertrag nichts dazu sagt, dann würde ich es als private Fahrt zur Arbeit ansehen.
Allerdings habe ich im Kommentar nichts speziell für den Aussendienstler gefunden.
Beste Grüße
Antwort:
Ja, allerdings sind hier zwei Fälle zu unterscheiden.
Der Arbeitnehmer ist ausschließlich im Außendienst tätig. Dann ist es so, das die Fahrtzeit zum ersten Kunden voll zur Arbeitszeit zugerechnet wird, weil bereits die Fahrt arbeitsvertragliche Hauptpflicht ist.
Der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitsplatz normalerweise am Firmensitz und betreut nur von Zeit zu Zeit Kunden außer Haus. Führt dann der erste Weg des Arbeitnehmers direkt zu einem Kunden, so ist von der Fahrt zum Kunden die Zeit keine Arbeitszeit, die er normalerweise zur Firma fährt."