zwar wieder eine etwas kleinliche Frage - aber vielleicht weiss-wer-was:
Unternehmer A schreibt eine Liste über die geschäftlich gefahrenen Fahrten mit dem Privatauto (ist alt, Übernahme in Betrieb lohnt nicht).
Die Kilometer kann er am Jahresende mit je 30 Ct. absetzen, sofern die geschäftliche Nutzung des Pkw unter 50 % der gesamt gefahrenen Kilometer liegt.
Sollte der Unternehmer dabei auch die Uhrzeiten angeben und die jew. Kilometerstände (Abfahrt/Ankunft) - also wie ein ganz normales Fahrtenbuch - oder hat er die Freiheit einer vereinfachten Liste (nur Datum, Grund, gefahrene Kilometer)?
Gibts dazu irgendwo ein Auslegungstext?
bei meinem Finanzamt wurden meine Privatfahrten immmer ohne das Fahrtenbuch anerkannt, auch nachdem sie ausdrücklich überprüft wurden, da ich neben einem Betriebs-Pkw noch viele Fahrten mit Privat-PKW hatte. Ich habe eine Liste der Fahrten gemacht mit Datum, gefahrene Kilometer, Fahrtstrecke von/bis, besuchter Kunde und Grund.
Für die Kilometerpauschale gelten die besonderen Aufzeichnungspflichten (getrennt von anderen Ausgaben oder in separater Spalte) sonst werden sie nicht anerkannt.
Mit der genauen Rechtsgrundlage kann ich momentan nicht dienen, aber vielleicht hilft Dir auch die etwas holprige Erläuterung, falls niemand etwas qualifizierteres antwortet.
Gruß, Norbert