Fahrtenbuch

Hallo Leute,
viele von Euch kennen das bestimmt. Ich führe mit meiner Tochter gerade eine Diskussion.

Wenn man nach §31a ein Fahrtenbuch führen muss, ist das Fahrtenbuch Fahrzeug- oder Personen gebunden?

Muss immer der Fahrzeughalter des Fahrzeuges mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, das Fahrtenbuch führen, egal mit welchem Fahrzeug er fährt?

Oder muss jeder der mit dem Fahrzeug fährt, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, ein Fahrtenbuch führen?

Schon einmal vielen Dank

Und noch eine zweite Frage. Wie lange muss man so ein Fahrtenbuch führen?

Gruß Hd

Hi
bei mir war es eindeutig FAHRZEUGgebunden. ich hatte drei (FZ), und wurde nach Verkauf des Einen auf das sich das Fahrtenbuch bezog nie wieder behelligt
B

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Hallo,

das Fahrtenbuch kann für ein oder mehrere ( bestimmte ) Fahrzeuge angeordnet werden. Der Fahrer muss das Fahrtenbuch führen, der Halter ist dafür verantwortlich dass das Fahrtenbuch geführt wird. Wenn ich mich recht entsinne kostet es 40€ und 1 Punkt falls es nicht richtig geführt wird, bei Bedarf auch mehrmals.

Die Dauer bestimmt die Behörde meist 6 Monate oder 1 Jahr.

Gruß

hartmut

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