Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, welche Rechtsmittel es gegen die Auferlegung eines Fahrtenbuches gibt, bzw. unter welchen Voraussetzungen ein solches überhaupt auferlegt werden darf?
Viele Grüsse
Marlene
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, welche Rechtsmittel es gegen die Auferlegung eines Fahrtenbuches gibt, bzw. unter welchen Voraussetzungen ein solches überhaupt auferlegt werden darf?
Viele Grüsse
Marlene
Hallo Marlene,
ich fürchte schlechte Karten. Ein Fahrtenbuch dient zur Feststellung wie oft ein betrieblicher PKW (Auto befindet sich im Anlagevermögen der Firma, also Besitz der Firma!)für private Zwecke genutzt wird.
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteil stehen vom Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen die Berechung nach der 1%-Regelung und zum anderen die Fahrtenbuch-Methode.
• die private Nutzung und
• die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.
Für die Ermittlung des privaten Anteils stehen seit 1996 nur noch zwei Methoden zur Verfügung:
In diesem Fall musst du pro Kalendermonat die private Nutzung mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer ansetzen.
Hinweis
Beachte hier, dass die Kosten für Telekommunikationseinrichtungen wie z.B. Autotelefon oder Navigationsgerät (vgl. zu letzteren FG Düsseldorf, Urteil v. 4.6.2004, 18 K 879/03 E, Revision ist eingelegt, Verfahrensausgang noch offen) vom Listenpreis abgezogen werden können.
Alternativ kannst du ein Fahrtenbuch führen und anhand der tatsächlichen Kosten den privaten Anteil errechnen.
Du kannst die Methode jährlich wechseln.
Rechtsmittel gegen ein Fahrtenbuch sind mir nicht bekannt. Du hast jedoch die Wahl zwischen der 1% Regelung, wird meistens angewendet, und dem Fahrtenbuch.
Gruß
Kerstin
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Hallo Kerstin,
Deine Darlegungen sind fachlich über jeden Zweifel erhaben, aber ich vermute, das war es nicht, was Marlene wissen wollte: nach dem, was aus ihrer Frage zu schließen (nur zu schließen, weil sie Genaueres nicht schreibt) ist, muß sie ein Fahrtenbuch führen, weil es ihr von einem Richter, der Straßenverkehrsbehörde oder wem immer auferlegt wurde.
Das tritt immer dann ein, wenn bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln der Fahrer nicht zweifelsfrei auszumachen ist.
So wit, so gut oder schlecht.
Ich fürchte, dagegen kannst Du nichts machen, Marlene, es sei denn, Du bekenntest Dich schuldig, die Geschwindiskeitsübertretung - um solche handelt es sich in aller Regel - begangen zu haben.
Falls ich unrichtige Schlüsse gezogen habe, verzeih!
Aber etwas mehr Hintergrund hättest Du schon liefern können.
Gruß - Rolf
Hallo Rolf und Kerstin,
Deine Darlegungen sind fachlich über jeden Zweifel erhaben,
aber ich vermute, das war es nicht, was Marlene wissen wollte:
Da hat der Rolf leider ganz recht, aber trotzdem vielen Dank für so ausführliche Infos, Kerstin. Was mehr wissen schadet ja bekanntlich nicht
So wit, so gut oder schlecht.
Ich fürchte, dagegen kannst Du nichts machen, Marlene, es sei
denn, Du bekenntest Dich schuldig, die
Geschwindiskeitsübertretung - um solche handelt es sich in
aller Regel - begangen zu haben.
Witzbold! Ich, selbst wenn ich es wollte, kann mich nicht schuldig bekennen, da ich selbst tatsächlich nicht gefahren bin, was das Foto auch zweifelsfrei hergibt, da ich weiblich bin und der Fahrer männlich ist.
Falls ich unrichtige Schlüsse gezogen habe, verzeih!
Aber etwas mehr Hintergrund hättest Du schon liefern können.
Hast recht, aber der Hintergrund ist leider etwas kompliziert und eine längere Geschichte, aber gut:
Also, ich war mit dem Firmenwagen zu einer Privatfahrt unterwegs, was ich gar nicht gedurft hätte. Habe mich abends in einer Kneipe amüsiert und dabei einen Typen kennengelernt. Was wir Beide wollten, war von vornherein klar, also die Sache sollte über eine einmalige Nacht nicht hinaus gehen. Ich trank also dort ein paar Gläser Prosecco und dann bat ich meinen neuen Bekannten, den Wagen zu fahren, weil ich sicher mehr als die erlaubten 0,5 drinne hatte.
Dummerweise sind wir dann auch noch geblitzt worden, und zwar mit 40kmh zu schnell in der geschlossenen Ortschaft Da ich aber ziemlich angetüdelt war, habe ich mir an diesem Abend eben keinerlei Gedanken gemacht, habe keine Personalien geschweigedenn Telefonnummer oder so mit meinem One-Night-Stand ausgetauscht, denn wie gesagt, es war von vornherein klar, dass da nur das läuft (es war auch eine entsprechende Bar, in der alle nur das eine suchen).
Ich musste also die ganze Sache zuerst meinem Chef beichten, was mir äußerst unangenehm war und habe mir eine Abmahnung eingehandelt, aber gut, das sehe ich schon ein.
Sehr viel schlimmer ist, dass das Ordnungsamt meinem Chef die Geschichte nicht abkauft und uns eine Frist bis Ende der Woche gesetzt hat, ansonsten gäbe es ein Fahrtenbuch.
Mein Chef hat sich doch aber fehlerfrei verhalten, hat auch alles getan, um zur Aufklärung beizutragen, und da ich auch keine generelle Genehmigung habe, das Dienstfahrzeug für Privatfahrten zu benutzen, sondern dies ohne Erlaubnis tat, muss er sich doch dagegen wehren können???
Viele Grüsse
Marlene
Nabend,
Also ich hatte in meiner Ausbildung einen konstuierten Fall, dass ein Fahrtenbuch auferlegt wurde, weil jemand falsch geparkt hatte und dann nicht sagen wollte, wer das FAhrzeug gefahren war / geparkt hat.
Wir haben es damals in der Form gelöst:
Feststellen der Ermächtigungsgrundlage, wieso ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann:
http://www.stvzo.de/stvzo/B2.htm#31a
Ermessen prüfen:
„Die Verwaltungsbehörde kann…“ heißt nicht gleich sie muss.
Es ist die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung zu prüfen.
Ist die Auflage geeignet - erforderlich - angemessen ?
Wir sind zu dem Schluss gekommen, für ein Falschparken ist es unangemessen ein Fahrtenbuch aufzuerlegen.
In deinem Fall mit 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, was schon mal 100 Euro, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bedeutet, ist das nicht gerade ein Pappenstiel.
Es mag einleuchtend sein, dass du keine Daten von dem Fahrer hast und daher auch nicht zur Aufklärung beitragen kannst. Aber es kann auch nicht sein, dass dies völlig ungeahndet bleibt.
Ein Fahrtenbuch für einen Firmenwagen zu führen, find ich persönlich nicht gerade abwegig auch unabhängig von deinem geschilderten Fall.
Wieso sträubt ihr euch so dagegen?
Teufelchen
Also da gebe ich Teufelchen nun mal recht. Es soll mit der Auferlegung eines Fahrtenbuches vermieden werden, daß so etwas noch mal passiert. Denn sonst würde jeder mit der „Ausrede“ kommen, ähm, ich weiß gar nicht wer damit gefahren sein soll. Denn derjenige soll für seine „Tat“ ja zur Rechenschaft gezogen werden.
Man muß da nun mal auch weiter denken. Stell Dir vor, Du bist von einem Auto angefahren worden, hast das Kennzeichen erkannt und nur gesehen, daß ein Mann drin saß. Jetzt willst Du natürlich, daß das Schwein dafür bestraft wird. Wenn aber keiner sagen kann, wer gefahren ist, sieht das schlecht aus. Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Nur das im Falle einer Straftat viel eher ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Führt einfach eins, obwohl ich glaube, daß Du noch mehr so heimliche Fahrten gemacht hast, sonst würdest Du dich ja nicht dagegen auflehnen. Deinem Chef kann es egal sein, es ist ja nur ein Nachweis.
Hallo Teufelchen,
Ein Fahrtenbuch für einen Firmenwagen zu führen, find ich
persönlich nicht gerade abwegig auch unabhängig von deinem
geschilderten Fall.
Wieso sträubt ihr euch so dagegen?
Machst Du Witze???
Die „Firma“ besteht aus meinem Chef und bis zum 31.12.2005 noch mir als seiner einzigen Angestellten, und wie gesagt, auch ich durfte sein Fahrzeug nur gelegentlich benutzen, da ich eigentlich die Innendienstkraft war und nur in Ausnahmefällen einmal Kunden besuchen musste, ich hatte also keine generelle Erlaubnis, den Wagen zu fahren.
Mein Chef ist also generell der Einzige, der den Wagen fährt, und weisst Du, was für ein übelst sinnloser Aufwand dies dann in dem Falle wäre? Wozu soll der grundsätzlich Einzige, der den Wagen fährt, ein Fahrtenbuch führen, und erst recht ab 01.01.2006, wenn er definitiv immer der Einzige sein kann, der den Wagen fährt? Er trägt keinerlei Schuld an dem Ganzen, nur ich aufgrund meiner Unüberlegtheit, also ist das wohl doch unverhältnismäßig, zumal der wahre Fahrer ja wohl dadurch nun auch nicht mehr ermittelt werden wird, denn die Geschichte stimmt, ich kenne den Fahrer wirklich nicht, das habe ich der Tante auch so gesagt, aber die glaubt uns das nicht und hat direkt gedroht mit den genauen Worten „Also wenn Sie nicht Ihren Mund aufmachen wollen, dann kann ich auch anders. Entweder Sie reden jetzt oder Sie kriegen die Auflage des Fahrtenbuches…“, und das, obwohl wir ihr das alles erklärt haben, einschließlich der Tatsache, dass ich ab 01.01. sowieso nicht mehr für das Unternehmen tätig bin und damit die einzige Mitarbeiterin wegfällt.
Aus meiner Sicht hat das nichts mehr damit zu tun, dass „künftig verhindert werden soll…“, sondern ist eine reine Schikane, das liegt doch wohl unter diesen Umständen mehr als klar auf der Hand!!!
Grüsse
Marlene
Hallo Ina,
Man muß da nun mal auch weiter denken. Stell Dir vor, Du bist
von einem Auto angefahren worden, hast das Kennzeichen erkannt
und nur gesehen, daß ein Mann drin saß. Jetzt willst Du
natürlich, daß das Schwein dafür bestraft wird. Wenn aber
keiner sagen kann, wer gefahren ist, sieht das schlecht aus.
Was ich für richtig halte, denn wie schlimm wäre es denn, wenn jemand dafür bestraft wird, der die Tat nicht begangen hat?
Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob es sich um eine
Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Nur das im
Falle einer Straftat viel eher ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Stimmt auch nicht so ganz. Im Falle einer Straftat gibt es ganz andere Rechtsgrundlagen für Polizeiermittlungen, da kann viel umfassender ermittelt werden.
Führt einfach eins, obwohl ich glaube, daß Du noch mehr so
heimliche Fahrten gemacht hast, sonst würdest Du dich ja nicht
dagegen auflehnen.
Ganz ehrlich: was Du glaubst, interessiert mich nun wirklich überhaupt nicht. Kennen wir uns, dass Du Dir ein Urteil über mich erlauben könntest? Ich glaube nicht und finde es immer wieder sagenhaft, woher Menschen sich immer so verdammt schnell das Recht hernehmen, andere beurteilen zu wollen?!
Deinem Chef kann es egal sein, es ist ja
nur ein Nachweis.
Ist es ihm aber nicht. Es bedeutet sinnlosen Schreibkram und jede Menge Zeitaufwand, der von vornherein völlig sinnlos ist, da ich niemals eine generelle Erlaubnis hatte, den Wagen zu fahren und er der einzige Fahrer ist.
Gruß
Marlene
Hallo Marlene,
…eine reine Schikane, das liegt doch wohl unter diesen Umständen mehr als klar auf der Hand …
komisch, diese wenn auch excellente Ausrede taucht hier in unserer Bußgelstelle so alle 14 Tage auf ?
Und, auch die anderen 10357 Ausreden haben wir schon mehr als einmal gehört, wirklich etwas ganz Neues hat aber schon lange keiner mehr erfunden.
Gruß
T.K.
Hallo Marlene,
Du verstehst offensichtlich nicht…
Nicht Du bist aus der Sicht der Bußgeldstelle das Problem, sondern Dein Chef und sein Auto. Dein Chef bzw. die Firma haben offensichtlich nicht im Griff, wer wann mit dem Firmenwagen fährt. Dann passiert mal was, wie im vorliegenden Fall und man findet den Fahrer nicht mehr auf. DAS ist das Problem, nichts anderes. Im vorliegenden Fall geht es ja schon um mehr als um Falschparken. 40km/h zuviel in einer geschlossenen Ortschaft, das ist schon eine Menge! Mir ist klar, dass Du die Strafe hierfür nicht auf Deine Kappe nehmen willst. Würde ich auch nicht wollen an Deiner Stelle. Aber aus der Sicht der ahndenden Stellen ist das Fahrtenbuch die einzige Möglichkeit, künftig einen lückenlosen Nachweis der jeweiligen Fahrer zu haben.
Es gibt Fehler im Leben, die man nicht zurücknehmen kann, außer man hat eine Zeitmaschine. Der vorliegende Fall ist so einer. Den Firmenwagen zu nehmen, war der erste Fehler. Einen Dir völlig Unbekannten (zumindest hinsichtlich der Personalien *g*) auch noch damit fahren zu lassen - nach der Kneipe, ganz „trocken“ war er wohl auch nicht mehr, das war schon mehr als fahrlässig. Das war mächtig pupertär und sollte Dir in Deinem Alter nicht passieren.
So, genug der Schelte, nix für ungut.
Und das Problem, dass Dein künftiger Ex-Chef nun für 6 Monate oder ein Jahr ein Fahrtenbuch an der Backe hat, mußt Du „privatrechtlich“ mit ihm regeln. Bzw. er mit Dir. Er kann Dir ja für den Zeitaufwand, der ihm entsteht, das letzte Monatsgehalt kürzen.
Gruß
Bonsai
Marlene,
bitte beantworte mir eine kleine Frage.
Was erwartetst du vom Ordnungsamt ?
„Natürlich verstehen wir Sie Frau Marlene und glauben Ihnen, dass Sie nicht wissen, wer der nette junge Herr war, dem Sie ein nicht Ihnen gehörendes KfZ zum „ordnungsgemäßen“ Gebrauch überlassen haben und werden Sie nicht weiter behelligen“ ?
Das Fahrtenbuch ist meiner Meinung sehr, sehr, um nicht zu sagen „zu“ nett. Woher soll denn das Ordnungsamt wissen, dass es wirkich so war.
Es könnte genauso gutdein Bruder, Freund, Bekannter gewesen sein, der gefahren ist und weiß, was ihn erwartet.
Verstehst du, worauf ich hinaus will ? So könnte doch jeder ungestraft rasen, drängeln was weiß ich, solange man behaupten kann, man weiß nicht wer es war.
Und was deinen Chef angeht, es gibt den § 7 Straßenverkehrsgesetz:
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist.
Da der „jemand“ nicht greifbar ist, bleibt der Rückgriff auf den Halter. Und ich definiere „Schaden“ hier nicht als den normalen Schaden, sondern die Strafe, die für den Verstoß (40 km/h zuviel) anfällt.
Da dein Chef dir leid tut, dass er nun etwas am Hacken hat, was du
ihm eingebrockt hast, kannst ihm ja behilflich sein.
Teufelchen
Sers!
Was jetzt erst mal ganz wichtig für uns ist: Wo ist die Kneipe, in der man so easy zu nem Stich kommt?! Da treffen wir uns mal alle und schauen was noch so abgeht.
Ne, quatsch. es müsste doch kein Ding der Unmöglichkeit sein, den Typen ausfindig zu machen. Entweder hattet ihr vorher schon Kontakt oder mindestens einer von euch beiden treibt sich in der Kneipe regelmäßig rum (ich ziele da auf Ihn hin…).
mfg
Hallo T.K.
…eine reine Schikane, das liegt doch wohl unter diesen
Umständen mehr als klar auf der Hand …komisch, diese wenn auch excellente Ausrede taucht hier in
unserer Bußgelstelle so alle 14 Tage auf ?
Und, auch die anderen 10357 Ausreden haben wir schon mehr als
einmal gehört, wirklich etwas ganz Neues hat aber schon lange
keiner mehr erfunden.
…und schon ist die Sache klar? Bundesbürger immer alles die blanken Lügner oder was? Gaaanz tolle Einstellung, wirklich prima!!!
Auch nochmal für alle anderen Moralapostel hier: dass ich mich da unkorrekt verhalten habe, indem ich einen wildfremden Mann ein mir nicht gehörendes Auto fahren liess, das weiss ich und das wird mir auch ganz sicher nicht wieder passieren (man lernt ja aus Fehlern).
Gern hätte ich die Strafe dafür an der Stelle des Typen auf mich genommen, damit mein Chef jetzt nicht ewig Stress deswegen hat, weil er ja nichts dafür kann, aber da spielt das Amt auch nicht mit.
Ich verstehe ganz einfach nicht, wieso das Amt jetzt völlig willkürlich einen Dritten abstraft, der aber wirklich nachweislich keine Schuld an der Sache trägt -„nur“ weil er der Halter ist?!
Er hat sich doch abgesichert, indem es eine Vereinbarung gab, dass das Fahrzeug nicht ohne ausdrückliche und vorherige Erlaubnis von mir (jemand anderes kommt sowieso nicht infrage) genutzt werden darf.
Ich habe für die Sache sogar eine Abmahnung kassiert und gebe ja mein Fehlerverhalten auch zu, aber das -und sogar die Tatsache, dass ich als einzige Mitarbeiterin ausscheide und dann gar niemand anders mehr fahren könnte- interessiert das Amt alles nicht. Die wollen jetzt auf Biegen und Brechen irgendeine Konsequenz verhängen.
Wie ich aus zahlreichen Antworten hier entnehmen konnte, dient das Fahrtenbuch dazu, künftig zweifelsfrei die Identität des Fahrers festzustellen, damit in der Zukunft so etwas nicht wieder vorkommt. Ist das korrekt so?
Dies setzt aber voraus, dass künftig mehrere Personen infrage kommen könnten, die das Fahrzeug in Gebrauch haben könnten, denn wenn der Halter die einzige Person ist, die Zugang zum Kfz hat, dann kann künftig ja auch nur noch der Halter selbst als Fahrer in Betracht kommen, nicht wahr? Und schon wäre das Fahrtenbuch doch wieder überflüssig…
Und diese Dinge (Abmahnung, einzige Mitarbeiterin, gekündigt zum 31.12.2005, etc…) wären alle ganz einfach nachweisbar und auch seitens des Ordnungsamtes überprüfbar, aber naja…
Ich bin mir ganz sicher, die Leute dort fühlen sich einfach nur gerollt und verarscht und denken sich „Na warte, wir sitzen ja doch am längeren Hebel…“, und dann kommt eine der besten "Nicht"Strafen, das Fahrtenbuch, zum Einsatz. Alles klar…
Viele Grüsse
Marlene
PS:…nur mal theoretisch angenommen: da ich das Fahrzeug an dem Abend ja ohne seine vorherige Erlaubnis benutzte -könnte mein Chef mich rein theoretisch wegen Diebstahls oder sowas anzeigen und würde das das Amt überzeugen können?
Sers!
Wie TK schon sagt, das würde sonst jeder so machen. Dem muß ein Riegel vorgeschoben werden, auch wenns dich jetzt mal „in Wahrheit, wirklich, echt und ungelogen“ so erwischt. Die Cops wissen nun mal nicht, wer alles Zugang zu dem Schlitten haben könnte. Die „Androhung“ des Fahrtenbuches dient als erstes mal, um zu sehen, ob sich die daraus entstehenden Umstände für den Täter/Halter/Fahrer noch lohnen, wenn diese nicht gefahren seien wollen. Die meisten, die tricksen wollten sehens dann aber ein (manche wissen ja nicht mal was das ist). Wenn sich aber, wie in Deinem Fall, wiklich keiner findet ders gewesen ist, dann eben mit Fahrtenbuch. So hat ein Trickser auch nur einmal die Chance dazu (pro Jahr )
Deine einzige Chance ist den Typen ausfindig zu machen.
mfg