Nicht anders verhält es sich bei einem Firmenwagen, hier kann
der geldwerte Vorteil für die Nutzung zu Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden.
In der Lohnsteuerkarte taucht der pauschal versteuerte Betrag
unter „Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten
zw. Wohnung und Arbeitstätte“ auf.
Die Fahrtkosten müssen weiterhin als Werbungskosten in der
Anlage N angegeben werden, diese werden vom Finanzamt um den
vom Arbeitgeber erstatteten und pauschal besteuerten Betrag
aus der LSt-Karte gekürzt.
Da hab ich ein Verständnis Problem:
Wenn der AG die fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
pauschal versteuert sollen diese Fahrten ja NICHT mehr in der
Anlage N angebbar sein.
Hallo Robert,
Beispiel:
Ich habe 10 km zur Arbeit und Arbeite im Monat durchschnittlich an 18,33 Tagen.
D.h. mein Arbeitgeber kann mir pro Monat 10km x 0,30€ x 18,33 Tage = ca. 55 € pauschal versteuert erstatten. Das Ergäbe im Jahr 660 €, dies steht wie oben beschrieben in der LSt-Karte.
Ich mache meine ESt-Erklärung:
Als Werbungskosten Fahrten Wohnung-Arbeit setze ich an:
220 Tage x 10km x 0,30€ = 660 €
Das Finanzamt bzw. mein schlaues Computerprogramm rechnet:
Werbungskosten Fahrten Wohnung - Arbeit 660 €
./. vom Arbeitgeber erstattet 660 €
verbleibende Werbungskosten 0 €
Das Ergebnis ist so wie es Dir Dein gesunder Menschenverstand sagt.
Der Sinn des ganzen erschließt sich, wenn man annimmt, dass der Arbeitgeber nicht 30ct sondern nur 20ct pro km zuschießen möchte.
Werbungskosten … 660 €
./. vom AG erstattet 220 x 0,20 x 10km 440 €
verbleibende Werbungskosten 220 €
Oder ich ziehe zum 1.7. um und „vergesse“ dies meinem AG mitzuteilen
Werbungskosten:
110 Tage x 0,30 x 10km 330 €
110 Tage x 0,30 x 5km 165 €
./. vom AG erstattet 660 €
verbleiben - 165 €
Diese 165 € hätten nicht pauschal versteuert werden dürfen, sie werden deshlab dem zu versteuernden Bruttolohn hinzugerechnet.
Vorteilhaft ist die Pauschalbesteuerung m.E. immer, da der
pauschal besteuerte Fahrtkostenersatz zusätzlich zum relativ
niederigen Steuersatz auch noch Sozialversicherungsfrei ist.
Ist es nicht so, das die Fahrten das zu versteuernde Einkommen
mindern und somit quasi gar nicht versteuert werden ( einfache
Fahrt * 0,30€)
siehe oben
Grüße
Chris