Fahrtenbuch 2010 - freiberufliche Tätigkeit

Wenn man nicht für das ganze Jahr 2010 freiberuflich war, und man das Fahrtenbuch schreibt ist es auch nur erforderlich dieses für den Zeitraum zu schreiben, wo man freiberuflich gearbeitet hat oder?

Für die Zeit wo man Fahrtkosten gelten machen will,
muss man ein Fahrtenbuch führen.
Ob man in dieser Zeit Freiberufler, Selbständiger oder Angestellter war spielt keine Rolle.

Gruß Merger

das Fahrtenbuch macht nur Sinn, wenn der PKW im Betriebsvermögen ist und täglich geführt wird - mal einen Steuerberater befragen, damit nichts schief läuft!

Wenn nur Fahrten geltend gemacht werden sollen, dann genügen tägliche Aufzeichnungen der beruflichen Fahrten mit Ziel und Zweck und dann werden pro km 0,30 angesetzt - Ausnahme: Weg-Wohnung-feste Arbeitsstätte: hier nur Entfernungspauschale.

Lia

Hallo Lia,

die Finanzämter sehen dies etwas anders.

Auch Angestellte mit Außendiensttätigkeit müssen ein Fahrtenbuch führen, wenn sie die Kosten (ständig wechselnde Arbeitsstellen)
geltend machen.

Gruß Merger