Fahrtenbuch bei Selbstständigen

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass bei überwiegend gewerblich genutzten PKWs in den ersten drei Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden muss, um dieses nachzuweisen. Stimmt das und wenn ja wo findet man den entsprechenden Gesetzestext?

Lieben Gruß
Ole

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass bei überwiegend gewerblich genutzten
PKWs in den ersten drei Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden
muss, um dieses nachzuweisen. Stimmt das und wenn ja wo findet
man den entsprechenden Gesetzestext?

…es muss gar nicht, aber um ein fahrzeug ins betriebsvermögen zu übernehmen muss die betriebliche nutzung mehr als 50% betragen (um dann die 1% regel anwenden zu dürfen). der gesetzgeber spricht hier von einem repräsentativen zeitraum (steht in irgendeinem bmf-schreiben) den man wohl mit 3 monaten auslegen kann.

wenn ohnehin klar ist, dass ein fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird (z.b. bei handelsvertretern oder handwerkern, die viel außendienst haben) dann brauchts das nicht.

gruß inder

anbei das von -Inder- genannte BMF-Schreiben zum nachlesen.

http://www.fahrtenbuch-express.de/bmf_1109.pdf

…es muss gar nicht, aber um ein fahrzeug ins
betriebsvermögen zu übernehmen muss die betriebliche nutzung
mehr als 50% betragen (um dann die 1% regel anwenden zu
dürfen).

Das ist fast, aber nicht 100% korrekt!

Um ein Fahrzeug als BV zu deklarieren, ist nicht zwingend eine über 50%ige betr. Nutzung erforderlich.

Sehr wohl ist diese aber notwendig, um die 1%-Regelung anzuwenden.

Siehe §6 Absatz 1 Nr. 4 EStG: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird , ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen“

Zum Hintergrund: Per 01.01.06 wurde die Abzugsfähigkeit von Geschäftswagen bei Einzelunternehmen, GbRs, KGs und OHGs eingeschränkt.

Woran viele Selbständige nicht denken: Die 2006er Neuregelung kann manchmal sogar vorteilhafter sein als die Ein-Prozent-Regelung. Denn auch wer sein Auto überwiegend privat nutzt, darf nach wie vor alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, muss aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme in Höhe der anteiligen Privatnutzung verbuchen.

Mehr dazu hier:

Ein-Prozent-Regel legal umgehen bei weniger als 50% …