…es muss gar nicht, aber um ein fahrzeug ins
betriebsvermögen zu übernehmen muss die betriebliche nutzung
mehr als 50% betragen (um dann die 1% regel anwenden zu
dürfen).
Das ist fast, aber nicht 100% korrekt!
Um ein Fahrzeug als BV zu deklarieren, ist nicht zwingend eine über 50%ige betr. Nutzung erforderlich.
Sehr wohl ist diese aber notwendig, um die 1%-Regelung anzuwenden.
Siehe §6 Absatz 1 Nr. 4 EStG: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird , ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen“
Zum Hintergrund: Per 01.01.06 wurde die Abzugsfähigkeit von Geschäftswagen bei Einzelunternehmen, GbRs, KGs und OHGs eingeschränkt.
Woran viele Selbständige nicht denken: Die 2006er Neuregelung kann manchmal sogar vorteilhafter sein als die Ein-Prozent-Regelung. Denn auch wer sein Auto überwiegend privat nutzt, darf nach wie vor alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, muss aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme in Höhe der anteiligen Privatnutzung verbuchen.
Mehr dazu hier:
Ein-Prozent-Regel legal umgehen bei weniger als 50% …