Wenn jemand ein Fahrtenbuch führt und dann kommt ja am ende des Jahres die Abrechnung fürs FA.
Muss man das Fahrtenbuch mit abgeben? Bis zum Jahresende wären das ca 150 Blätter.
Fahrtenbuch wird per Wiso-Software geführt. Gibt es eine vereinfache Abgabe des Fahrtenbuch, z.b. als pdf Datei oder dergleichen, die man dem FA zusenden kann?
Servus,
als Anlage zur ESt-Erklärung (bitte nur so abkürzen, alles andere führt in die Irre) genügt die Auswertung: Berechnung der Kosten pro Kilometer, Aufgliederung der Kilometerleistung gemäß Fahrtenbuch.
Viel wichtiger als das Verschicken von pfundweise Papier ist, dass den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 18.11.2009 und OFD Rheinland v. 18.02.2013 vollständig genügt wird.
Schöne Grüße
MM