Hallo zusammen,
folgender Fall sei gegeben:
Eine freie Mitarbeiterin mit Wohnort im Rheinland nimmt einen Auftrag in Hamburg an. Dieser Auftrag kann nur in den Räumen der beauftragenden Firma ausgeführt werden, da dort die nötigen Gerätschaften vorhanden sind. Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag. Sie nimmt sich in Hamburg eine Zweitwohnung bzw. ein möbliertes Zimmer da sie die Woche über ja in Hamburg schläft.
Die freie Mitarbeiterin muss Fahrtenbuch führen. Wie sieht das aus mit den Fahrten von der Zweitwohnung in Hamburg zur beauftragenden Firma in Hamburg. Eine Strecke beträgt 6 km. Werden diese Fahrten als privat oder geschäftlich ins Fahrtenbuch geschrieben?
Viele Grüße
mevz