Fahrtenbuch Finanzamt

Wie sehen die Auflagen für ein Fahrtenbuch vom Finanzamt aus? Muss dieses schriftliche geführt sein? LG

ja - handschriftlich!
Gruß Merger

Servus,

außer hand-(ur!)schriftlich geführten Fahrtenbüchern werden auch Auswertungen aus elektronischen Fahrtenbüchern anerkannt, wenn diese (durch TÜV zertifiziert) manipulationssicher sind.

Alle Handschriftlichkeit nützt nichts, wenn man dem Fahrtenbuch ansieht, dass es nicht urschriftlich zur jeweiligen Abfahrt/Ankunft geführt worden ist.

Es genügt aber, jeweils Zeitpunkt und Kilometerstand einzutragen. Die Einzelangaben zum genauen Verlauf und Zweck der Fahrt können zeitnah nachgetragen werden.

Je einfacher so ein Fahrtenbuch aufgebaut ist, desto leichter fällt es, es vollständig und urschriftlich zu führen. Das meiste, was zu dem Thema im Handel ist, ist viel zu kompliziert organisiert, als dass man es, wenn man Freitagabend um 23:45 irgendwann dem Stau entronnen ist, noch vernünftig führen kann. Einfacher ist bei dem Thema mehr und besser.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder