Fahrtenbuch führen ein muss ?

Titel: kein fahrtenbuch geführt

Was wäre wenn man beruflich Backwaren ausfahren würde mit einem 3,5 Tonner
Mercedes mit kofferwagen hintendrauf. Und man seinen Chef Fragen würde ob man ein Fahrtenbuch oder Sonstiges führen muss, und dieser Nein sagen würde.(sagen wir mal Auto wäre für gewerbliche Zwecke von meinem Chef von einer
Autovermietung mit einem Langzeitmietvertrag gemietet).Und nun nehmen wir mal an es passiert folgendes. Man wird während der Arbeit mit dem
Geschäftsauto von der Polizei angehalten und diese verlangen dann ein Fahrtenbuch,das man aber nicht vorlegen kann da man keines führt da man es laut Chef nicht führen muss.
Nun meine Frage muss man trotzdem ein Fahrtenbuch führen auch wenn man jeden tag die gleiche Strecke abfährt auch wenn der Chef Nein sagt in diesem Gewerbe muss man keines führen, und vorallem nur für die gewerbliche Benutzung und nicht Privat.

Danke

Hallo,

warum soll generell ein Fahrtenbuch geführt werden? Hat das eine Behörde angeordnet? Das kann z.B. passieren, wenn sich (mehrfach?) nicht klären lässt, welcher Fahrer geblitzt wurde. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Privat- oder Firmenwagen handelt.

Auch könnte aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch geführt werden, dass interessiert dann allerdings bei einer Polizeikontrolle herzlich wenig.

Erläutere doch mal genauer die Umstände
Guido

Ja warum genau die Polizei dieses wollte weiss ich nicht, angeordnet wurde keines von der Behörde, habe jetzt gehört es soll dafür dienen damit die Polizei weiss wie lange ich schon an dem Tag unterwegs bin mit dem auto und das man nicht länger als 8std fährt, und regelmässig seine Pausen gemacht hat. so Kenne ich es eigentlich nur für LKW´s die keine Scheibe im LKW für die Std aufzeichnung haben. Den die sind ja verpflichtet nach keine ahnung glaub 10 std fahrt mindestens 8 std pause zu machen

Hallo,
genau dafür ist das da http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html womit das alles zum Arbeitsrecht gehört, das der Meister/Chef eigentlich kennen sollte. Da hier das Fahren wohl die eigentliche Arbeit ist, greifen auch die Ausnahmen nicht und eine Bäckerei ist garantiert kein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne der Verordnung.
Diese ganzen Regelungen sollten sich in den letzten Jahren unter den Fahrern eigentlich schon rumgesprochen haben, weil jeder jemanden kennt, der schon mal in eine Kontrolle gekommen ist.

Cu Rene

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Hallo,

Du bist als Fahrer oder Bäcker angestellt ? Ist das Fahrzeug als Lkw eingetragen, zG über 3,5t ? Dann kann u.U. ein Nachweis über die Lenkzeit oder Tachoscheibe erforderlich sein.

Sollte aber Dein Chef wissen…

MfG

Bin als Fahrer angemeldet.
Fahrzeug hat keine LKW Zulassung sondern eine normale PKW Zulassung.
Wie viel das Fahrzeug letzendlich wiegt weiss ich nicht genau aber auf jedenfall nicht mehr als 3,5 Tonnen.
es ist auch nur Führerscheinklasse B erforderlich um dieses Fahrzeug zu Fahren.