Fahrtenbuch nach Aufgabe Gewerbe

Hallo,

habe folgende steuerliche Frage: Wenn jemand Fahrtenbuch führt um private und geschäftliche Fahrten steuerlich zu trennen, wie ist das eigentlich, wenn das Gewerbe während des Jahres aufgegeben wird? Also angenomme, Aufgabe des Gewerbes zum 30.6… Muss dann für die Aufteilung der Kosten bzw. Berechnung des Privatanteils Kfz das Fahrtenbuch bis zum Ende des Abrechnungsjahres, also in der Regel 31.12., weitergeführt werden oder endet das am 30.6. mit der Geschäftsaufgabe und Anteile geschäftlich/privat werden zu diesem Stichtag berechnet?

OK, geb zu, in der Regel wird es vom Betrag her nicht so viel ausmachen, weil alle Fahrten nach dem 30.6. normalerweise Privatfahren sind. Aber kann je nach Anteil der geschäftlichen/privaten Fahrten natürlich auch anders sein.

Und angenommen Führen eins Fahrtenbuchs ab 1.7. fällt weg, dürfen dann auch nur die Hälfte der fixen Kosten angesetzt werden (Kfz-Versicherung, Steuer, TÜV usw.)? Oder ist das davon abhängig, ob Bilanzierungspflicht besteht oder nicht?

Robert

Servus,

bei Aufgabe des Gewerbes per 30.06. gibt es ab 01.07. keinen betrieblich genutzten PKW und keine Leistungsentnahme mehr.

Folge: Sämtliche Kosten sind für die Berechnung des Werts der Leistungsentnahme nur bis zum 30.06. zu berücksichtigen, und nur bis zu diesem Zeitpunkt ist das Fahrtenbuch zu führen, nach dessen Maßgabe die Leistungsentnahme berechnet wird.

???

Auf den Tag der Betriebsaufgabe ist immer eine Schlußbilanz zu erstellen. In dieser sind dann auch Zahlungen, die für einen Zeitraum nach dem Tag der Betriebsaufgabe geleistet worden sind, aktiv abgegrenzt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Robert