Hallo Wissende, angenommen, ein Selbständiger errechnet über sein Fahrtenbuch einen Privatanteil der PKW Nutzung von 35 %. Ist es noch die günstigere Methode, diesen Anteil in die G+V - Rechnung einzubringen oder ist hier die 1 % Regel besser, wenn ja, wo kann ich hierfür ein Berechnungsbeispiel nachlesen?
Danke vorerst!
mfg WLauer
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hallo,
das muss man im einzelfall ausrechnen.
ist aber hier obsolet, da die 1% regel ab 2006 nicht mehr für fahrzeuge angewandt werden darf, die unter 50% betrieblich genutzt werden, also gewillkürtes BV sind
gruß inder
Hallo Inder, der genannte Privatanteil war 35 %
somit hätten wir eine geschäftliche Nutzung über 50 %
somit stelle ich meine Frage erneut…Gruß WL
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ups… natürlich, sorry
wie gesagt, muss man durchrechnen… das heisst grob gesagt: kosten x 35% vs. 1% regel
gruß inder
Hallo Inder ,danke erst mal. Fand jetzt eine alte Berechnung, bei der war die 1 % Regel: NeuListenpreis, davon 1 % minus 20 % x 12 Monate = Jahresentnahme netto; gilt so was heute auch noch oder war das vielleicht nur ein Gestaltungsversuch???
Gruß WL