Fahrtenbuch Pflicht?

Tach,

bedingt durch meine Tätigkeit (Hausmeisterbetrieb) bin ich praktisch im Stundentakt oder kürzer unterwegs. Mal hier hin, mal da hin. Eine feste Regelung gibt es nicht, aber einiges an Kilometern. Wenn ich nun ein Fahrtenbuch führen will, so ist dies eine elende Schreiberei um die ich gern drumrumkommen möchte. Aber glaubt mir denn das Finanzamt nicht die (na ja, fast) 100%ige berufliche Nutzung des Autos? In der Zulassung läuft der Kleintransporter als LKW, er ist im Anlagevermögen erfasst und wird auch abgeschrieben, ebenso laufen alle anderen Kosten des Autos über die Buchhaltung. Bin ich nun trotzdem zur 1% (oder 1,5%) Regelung verdonnert?

Gruß
André

hi,

tja nutzt du den wagen nun privat oder nicht? es kommt nicht auf die MÖGLICHKEIT der priv. nutzung an, sondern ob du es tatsaechlich machst…

wenn du soviele dienstfahrten machst, dann würde ich nur „stadtfahrten“ oder sowas schreiben und nur wenn du ausserorst unterwegs bist, dazu notieren. du wirst doch dann sicher deinen kalender aufheben, anhand welchem du locker nachweisen kannst, wen du am xx.xx.200x alles besucht hast, oder?

wenn kein fahrtenbuch, dann pauschalen.

gruss vom

showbee

p.s. wenn du natürlich noch 2 private PKW hast, dann ist leicht erklärbar (auch ohne fahrtenbuch), dass du mit dem karren nicht privat fährst.

Danke Showbee, aber…

tja nutzt du den wagen nun privat oder nicht?

Wirklich nur beruflich, außer zum Einkaufen, aber dies wirklich vernachlässigbar.

wenn du soviele dienstfahrten machst, dann würde ich nur
„stadtfahrten“

Ich habe beim FA angerufen, „Stadtfahrten“ werden nicht pauschal als solche anerkannt. Vielleicht hatte der Bearbeiter auch schlechte Laune. Ich muß jede Fahrt angeben, auch wenn der bürokratische Aufwand schon bald nicht mehr vertretbar ist.

wenn kein fahrtenbuch, dann pauschalen.

Kannst du mir das näher erläutern?

p.s. wenn du natürlich noch 2 private PKW hast, dann ist
leicht erklärbar (auch ohne fahrtenbuch), dass du mit dem
karren nicht privat fährst.

Hab ich nicht, nicht mal ein Fahrrad… (ich kann deinen Gedanken folgen *fg*).
Aber ich wohne ja in einer Großstadt, ich brauche das Auto zum Einkaufen wirklich echt selten, die Wege lohnen den Einsatz des KFZ nicht, zumal dann der heiß begehrte Parkplatz eh weg ist. Also seit Jahren Selbsterziehung, fürs Bier hab ich den Handwagen *gg*.

Gruß
André

Wirklich nur beruflich, außer zum Einkaufen, aber dies
wirklich vernachlässigbar.

hallo andre,

jede kleine private nutzung bringt die anwendung der 1% regelung mit sich, wenn kein fahrtenbuch geführt wird.

wenn du soviele dienstfahrten machst, dann würde ich nur
„stadtfahrten“

Ich habe beim FA angerufen, „Stadtfahrten“ werden nicht
pauschal als solche anerkannt. Vielleicht hatte der Bearbeiter
auch schlechte Laune. Ich muß jede Fahrt angeben, auch
wenn der bürokratische Aufwand schon bald nicht mehr
vertretbar ist.

naja, ich meinte damit, dass du im fahrtenbuch dann die komplette dienstliche strecke einträgst und vielleicht in einen extra ordner ablegst, welche kunden du an dem tag aufgesucht hast (mit angaben von adressen). im fahrtenbuch sollte dann einfach stehen „36km, Meyer, Schulze, Müller, Werner, Schröder“ und in deinem extra ordner kannst du ja dann notieren wie du gefahren bist…

im zweifel solltest du eine verbindliche auskunft einholen: heisst schreiben an fa, schilderung sachverhalt (problem nur geringste mengen privatfahrten) und anfordernisse an FB. stelle deinen möglichen loesungsvorschlag für die zukunft vor (bsp. seite eines fiktivn fahrtenbuches aufzeichnen) und anfragen (verbindlich für die zukunft) ob es so geht. darunter die formulierung, das du keine derartige „verbindliche auskunft“ bei keiner anderen finanzbehörde eingeholt hast und das du alle den sachverhalt betreffenden angaben wahrheitsgemäß und komplett gemacht hattest.

wenn kein fahrtenbuch, dann pauschalen.

das meint: fahrtenbuch oder 1% methode!

gruss vom

showbee