Hallo zusammen.
Angenommen ein Selbständiger Dienstleister nutzt sein privates Auto ( welches aber auf den Vater aus Versicherungstechnischen Gründen zugelassen ist und auch nicht im Geschäftsvermögen auftritt ) geschäftlich.
Werden die geschäftlich gefahrenen Km in der Steuererklärung berücksichtigt ( natürlich mit Angaben im Fahrtenbuch ) ?
Vielen Dank
Grüße
Illnino
Wird ein Privat-PKW für betriebliche Zwecke genutzt, können die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zur Berechnung der Aufwendungen gibt es zwei Methoden:
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Sämtliche PKW-Kosten pro Kilometer ermitteln (Nachweise erforderlich!) oder
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pauschal 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer ansetzen.
Die betrieblichen Kilometer müssen glaubhaft gemacht werden; ein Fahrtenbuch ist aber nicht erforderlich.