Fahrtenbuch privates Auto im Außendienst

Hallo!
Wenn jemand im Außendienst tätig ist, aber keinen Dienstwagen hat und auch kein Benzingeld erstattet bekommt o.ä. er also mit dem eigenen Auto zu sämtlichen Kunden Gesprächen usw fährt.
Seit 4 Jahren ein Fahrtenbuch in Excel führt und bisher nie Probleme damit beim FA gehabt hat. Die Person allerdings letztes Jahr umgezogen ist, sagen wir mal von Marl nach Essen. Damit hat sich der Zuständigkeitsbereich geändert und die Steuererklärung für 2010 wurde von Marl nach Essen zur Bearbeitung geschickt.
Wenn dann ein Steuerbescheid zugeschickt wurde in dem das komplette Fahrtenbuch nicht anerkannt wurde und nach telefonischer Nachfrage hieß es halt es muss handschriftlich sein, lückenlos… usw das übliche halt. Man Einspruch einlegen sollte und das dann nachreichen könnte. Man das gemacht hat, mit der Begründung das in Marl das so akzeptiert wurde und dachte das geht in Essen auch so.
Dann aber wieder Post kam in der der Einspruch abgelehtn wurde. Begründung frei Übersetzt " es spielt keine Rolle wie das in Marl gehandhabt wurde und ich habe auch kein Gewohnheitsrecht auf die Jahre zuvor, jedes Jahr wird einzeln betrachtet, man müsste eine bessere Begründung haben für den Einspruch".

Man könnte sich ja hinsetzen und das alles nochmal ordentlich in ein richtiges Fahrtenbuch übertragen. Aber kommt dann der Satz „nee, das haben sie ja jetzt nachträglich gemacht, DAS ist nicht zeitnah…?“
Und wie könnte ein neuer Einspruch lauten?

Man überlegt auch nochmal einen Steruerberater aufzusuchen, die Frage ist nur ob das überhaupt für 2010 noch Sinn macht, oder ob man das ganz vergessen kann…? Hat jemand Ideen???

Vielen Dank!!!
Gruß,
Jemand der evtl neu in Essen wohnt… :smile:

Seit 4 Jahren ein Fahrtenbuch in Excel führt und bisher nie Probleme damit beim FA gehabt hat.

Aber es ist schon klar, dass diese Form nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung ebtspricht. Die Presse war voll davon.

Wenn dann ein Steuerbescheid zugeschickt wurde in dem das komplette Fahrtenbuch nicht anerkannt wurde

Das war zu erwarten, es hätte auch ohne Umzug, etwa beim Wechsel des Sachbearbeiters passieren können.

Dann aber wieder Post kam in der der Einspruch abgelehtn
wurde. Begründung frei Übersetzt " es spielt keine Rolle wie
das in Marl gehandhabt wurde

Das war zu erwarten.

Und wie könnte ein neuer Einspruch lauten?

Bringt nichts.

Man überlegt auch nochmal einen Steruerberater aufzusuchen, die Frage ist nur ob das überhaupt für 2010 noch Sinn macht,

Das wäre zu empfehlen. Denn dass der Außendienstler Fahrtkosten absetzen kann ist klar, man solte sich informieren, wie das geht, wenn man kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hat.

Wenn jemand im Außendienst tätig ist, aber keinen Dienstwagen
hat und auch kein Benzingeld erstattet bekommt o.ä. er also
mit dem eigenen Auto zu sämtlichen Kunden Gesprächen usw
fährt.

dann kann er entweder 30 cent pro gefahrenen km „absetzen“ oder er ermittelt die tatsächliche kosten pro gefahrenen km anhand seiner aufstellungen und nimmt dann diesen (erhöhten) km-satz zur ermittlung der kosten für die betrieblichen fahrten.

Seit 4 Jahren ein Fahrtenbuch in Excel führt und bisher nie
Probleme damit beim FA gehabt hat.

völlig egal

Die Person allerdings
letztes Jahr umgezogen ist, sagen wir mal von Marl nach Essen.
Damit hat sich der Zuständigkeitsbereich geändert und die
Steuererklärung für 2010 wurde von Marl nach Essen zur
Bearbeitung geschickt.
Wenn dann ein Steuerbescheid zugeschickt wurde in dem das
komplette Fahrtenbuch nicht anerkannt wurde

m.e. handelt es sich hier nicht um ein fahrtenbuch zur ermittlung des privaten nutzungsanteils bei einem pkw im betriebsvermögen, sondern um aufzeichnungen des stpfl. im rahmen der ermittlung der werbungskosten bei den einkünften aus nichtselbständiger arbeit. dabei gibt es m.e. keine besonderen vorschriften wie zeitnahe handschriftliche eintragungen usw. wie bei einem ordnungsgemäßen fahrtenbuch, sondern man ermittelt lediglich die kosten, die auf berufliche fahrten entfallen. wie der stpfl. das macht, ist im endeffekt egal, es muss nur plausible und nachvollziehbar sein.

und nach
telefonischer Nachfrage hieß es halt es muss handschriftlich
sein, lückenlos… usw das übliche halt.

hier liegt der SB beim FA m.e. falsch. s.o.

Man Einspruch
einlegen sollte und das dann nachreichen könnte.

was soll das bringen, wenn man ein fahrtenbuch „nachpinselt“?

Man das
gemacht hat, mit der Begründung das in Marl das so akzeptiert
wurde und dachte das geht in Essen auch so.

völlig egal

Dann aber wieder Post kam in der der Einspruch abgelehtn
wurde. Begründung frei Übersetzt " es spielt keine Rolle wie
das in Marl gehandhabt wurde und ich habe auch kein
Gewohnheitsrecht auf die Jahre zuvor, jedes Jahr wird einzeln
betrachtet,

völlig richtig

man müsste eine bessere Begründung haben für den
Einspruch".

s.o.

Man könnte sich ja hinsetzen und das alles nochmal ordentlich
in ein richtiges Fahrtenbuch übertragen. Aber kommt dann der
Satz „nee, das haben sie ja jetzt nachträglich gemacht, DAS
ist nicht zeitnah…?“

richtig

Und wie könnte ein neuer Einspruch lauten?

s.o.

Man überlegt auch nochmal einen Steruerberater aufzusuchen,
die Frage ist nur ob das überhaupt für 2010 noch Sinn macht,
oder ob man das ganz vergessen kann…?

kommt drauf an, weiviel kohle dranhängt…

gruß inder