Hallo!
Wenn jemand im Außendienst tätig ist, aber keinen Dienstwagen hat und auch kein Benzingeld erstattet bekommt o.ä. er also mit dem eigenen Auto zu sämtlichen Kunden Gesprächen usw fährt.
Seit 4 Jahren ein Fahrtenbuch in Excel führt und bisher nie Probleme damit beim FA gehabt hat. Die Person allerdings letztes Jahr umgezogen ist, sagen wir mal von Marl nach Essen. Damit hat sich der Zuständigkeitsbereich geändert und die Steuererklärung für 2010 wurde von Marl nach Essen zur Bearbeitung geschickt.
Wenn dann ein Steuerbescheid zugeschickt wurde in dem das komplette Fahrtenbuch nicht anerkannt wurde und nach telefonischer Nachfrage hieß es halt es muss handschriftlich sein, lückenlos… usw das übliche halt. Man Einspruch einlegen sollte und das dann nachreichen könnte. Man das gemacht hat, mit der Begründung das in Marl das so akzeptiert wurde und dachte das geht in Essen auch so.
Dann aber wieder Post kam in der der Einspruch abgelehtn wurde. Begründung frei Übersetzt " es spielt keine Rolle wie das in Marl gehandhabt wurde und ich habe auch kein Gewohnheitsrecht auf die Jahre zuvor, jedes Jahr wird einzeln betrachtet, man müsste eine bessere Begründung haben für den Einspruch".
Man könnte sich ja hinsetzen und das alles nochmal ordentlich in ein richtiges Fahrtenbuch übertragen. Aber kommt dann der Satz „nee, das haben sie ja jetzt nachträglich gemacht, DAS ist nicht zeitnah…?“
Und wie könnte ein neuer Einspruch lauten?
Man überlegt auch nochmal einen Steruerberater aufzusuchen, die Frage ist nur ob das überhaupt für 2010 noch Sinn macht, oder ob man das ganz vergessen kann…? Hat jemand Ideen???
Vielen Dank!!!
Gruß,
Jemand der evtl neu in Essen wohnt… 