Liebe/-r Experte/-in,
vielne Dank fuer Ihre Dienste.
Ich interessiere mich fuer folgenden Fall…
Dipl.Sozialarbeiterin, 28 Jahre…arbeitet seit dem 01.11.2010 in Lippstadt wohnhaft ist Sie in Werne/Dormund.
Die Dame macht zum ersten Mal einen Lohnsteuerjahresaus-
gleich bzw. Einkommenssteuerausgleich.
Steuerklasse EINS Konfession evangelisch
Sie hat sich extra fuer Ihren Beruf ein Auto zugelegt, dass
Sie nun an Ihren Vater in monaltichen Raten zurueckbezahlen muss.
Sie beginnt die Hinfahrt zur Arbeit ca.8.30 Uhr und faengt um 10.00 Uhr Ihren Aussendienst bei Kienten an.
Mittags geht Sie schon mal auswaerts Essen und auch schon mal in eine Kaffee…die Dame tritt gegen 18.00 Uhr Ihre Heimreise an…und ist nach 1,5 Stunden wieder
Zuhasue in Werne angekommen.
Welche Kosten kann Sie gegenueber dem Finanzamt geltend
machen?
! Frage. Kann Sie auch die mtl. Rueckzahlungen an Ihren Vater geltend machen fuer das Auto?
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Frage. Was genau ist beim Fahrtenbuch…steuerlich
relevant? -
Kann Sie pauschla, weil Sie oft laenger als 10 oder sogar 12 Stunden von Zuhause entfernt ist…einen Pauschalbetrag dem Fianzamt gegenuber geltend machen
fuer Verpflegungskosten…wenn „Ja“ wie hoch ist der taegliche Satz? -
Kann Sie Bueromaterial geltend machen ?
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Auch Fachliteratur ?
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Welche sonstigen Kosten sind absetzbar…wenn Sie im Aussendient fuer Ihren Job unterwegs ist…auch die Auttoversicherung…und die Steuer fuers Auto ?
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Kleidungskosten ?
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Spenden/Zuwendungen wie Kaffeebesuche mit Ihren Kienten in Quittungsform?
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Sonstige Kosten die im Aussendient absetzbar waeren?
Stimmt die Rechnung das man in der Regel so ca. 20 Prozent der gezahlten Steuern vom Finazamt zurueck erstattet bekommt ?
Vielen Dank fuer Ihre Muehe.
Gruss