Fahrtenbuch und Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jemand ist im Begriff einen Neuwagen zu kaufen und diesen als selbstständiger steuerlich abzusetzen. Es wird eine 10%-50%ige geschäftliche Nutzung erwartet, er will es daher als gewillkürtes Betriebssvermögen absetzen und ein Fahrtenbuch schreiben.

Hierbei ist mir schon mal das gröbste denke ich klar: Alle KFZ-spezifischen Kosten werden erst mal normal in die Buchhaltung zu 100% eingetragen. Mittels des Fahrtenbuchs wird dann der prozentual privat gefahrene Anteil mit den Ausgaben multipliziert und gegengebucht.
Soweit in der Theorie ganz klar, aber irgendwie ist mir da die Praxis schleierhaft: Wann sollen denn die Gegenbuchungen für die Privatfahrten genau gemacht werden? Würde ja sagen eigentlich monatlich, da die Ausgaben ja auch sofort mit der Rechnung gebucht werden. Aber das würde doch folgendes Bedeuten:
Beispiel:
Monat 1: Wenig gefahren, Summe Autokosten 200 Euro. Laut Fahrtenbuch wurde diesen Monat nur geschäftlich gefahren => 200 Euro komplett in den Ausgaben
Monat 2: Eine große Reparatur fällt an => Autokosten 2000 Euro - ausgerechnet diesen Monat wurde laut Fahrtenbuch nur Privat gefahren => die gesamten 2000 Euro sind wieder rauszubuchen.
Monat 3: Das Auto wurde gar nicht gefahren. 100 Euro Versicherung, etc. Was nun? Ist man zu 100% von 0km privat oder zu 0% privat gefahren?

Und was ist eigentlich mit dem ersten Monat in dem das Auto gekauft wurde. Dann kauft man es am besten am 31. und fährt an dem Tag keine Sekunde privat, dann kann man die volle USt des Kaufpreises absetzen? :wink:

Einigermaßen ausgleichen würde man diese Problematiken, wenn man die „Gegenbuchungen“ wegen der Privatfahrten nur einmalig ende des Jahres einfügt. Aber, darf man das? Denn dann meldet man ja in der UStVA der ersten 11 Monate recht hohe Ausgaben und im 12. dann plötzlich hohe Einnahmen (die sich eigentlich auf die Vormonate hätten verteilen müssen).
Selbst bei diesem „Rechnungsweg“ kann es natürlich immer noch passieren, dass man im 1. Jahr viel geschäftlich unterwegs war aber keine großen Reparaturen hatte und im zweiten Jahr unerwartet hohe Reparaturen und einen hohen Privatanteil habe. Denke mal, dass läuft dann unter „Pech gehabt“ und sollte ja im Mittel auch nicht so gravierend sein, oder?

Freue mich über eure Antworten…

Das ganze kann man viel einfacher haben.
Indem man alle Rechnungen auf die Firma laufen läßt, somit die Umsatzsteuer gleich bekommt. Dann, am 31.12. eines Jahres feststellt, laut Fahrtenbuch, wieviele km man geschäftlich und wieviele km man privat gefahren ist.
Dann teilt man die Gesamtkosten durch die Anzahl aller gefahrenen km und bekommt einen Preis x pro km in euro. Den multipilizeirt man dann mit seinen privaten km, rechnet die Umsatzsteuer dazu und bucht das als Einnahme am 31.12.eines Jahres wieder ein.
Dieses Vorgehen läßt sich zumindest meiner Erfahrung nach beim FA ohne Probleme umsetzen.
Gruß
Tom

Hi !

Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind Jahressteuern. Berechnungen, wie sie die private Kfz-Nutzung darstellen, sind daher grundsätzlich für jedes Kalenderjahr separat vorzunehmen.

Möchte man, aus welchen Gründen auch immer, die private Kfz-Nutzung monatlich erfassen, so kann nur die 1%-Methode einen exakten Wert abbilden. Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode können monatsweise Schätzwerte in die Buchhaltung eingetragen werden, die dann „am Jahresende“ auf den korrekten Wert richtigzustellen sind.

Welcher Methode man sich bei der Ermittlung der Schätzwerte bedient, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob man also einfach einen jährlich geschätzen Wert 12telt oder wie von die vorgeschlagen, monatlich das Fahrtenbuch auf die entstandenen Kosten anwendet oder, oder, oder … ist unerheblich, da mit dem Jahresabschluss immer der selbe Wert herauskommen muss.

BARUL76

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