mich interessiert folgendes:
Gilt der Weg zwischen z.Bsp. einem Büro in Köln und der Zentrale in Berlin als ‚Dienstweg‘ oder handelt es sich um eine zweite Betriebsstätte, welche steuerlich, wenn man ein Fahrtenbuch führt’, als ‚Privatstrecke‘ gelten würde/könnte?
Zum Hintergrund:
bin Angestellter
habe die Option auf Firmenwagen
in meinem Vertrag steht als Betriebsstätte ‚Köln‘
ich arbeite 50 - 70% meiner Zeit in Köln
die restliche Zeit beim Kunden oder in der Zentrale
Wenn ich den Wagen anstatt mit der 1% Regelung via Fahrtenbuch abrechnen möchte, wo der prozentuale Anteil zwischen Privat- und Firmenfahrten ausgerechnet wird, wozu zählt die Fahrt von Köln nach Berlin? Ich fahre da ein bis zwei Mal im Moment rauf. Ist dies nun Privat (Weg zwischen Wohnung und Betrieb) oder Firma zuzurechnen? Das würde bei der Strecke im Monat natürlich einen beachtlichen Unterschied im Verhältnis bewirken, daher meine Frage.
letztendlich ist Berlin eine andere Betriebsstätte und daher eine betriebliche Fahrt. Hintergrund: durch das Fahrtenbuch sollen nur die privaten Fahrten ermittelt werden, damit diese nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
um es ganz konkret auszuformulieren: - die Fahrt nach Berlin stellt keine ‚private‘ Fahrt dar?
Spitze!
Danke, das ist ein super hilfreiches Feedback!
Sollte wohl öfter mich an dieses Forum wenden und mich auch einbringen, anstatt mich, wenn ich nicht weiterkomme, stundenlang mit google zu beschäftigen …
für mich sind sind die Fahrten nach Berlin Dienstfahrten. Ob diese vom Arbeitgeber bezahlt werden steht nicht in der Anfrage. Ich würde deshalb die Fahrten nach Köln als Fahrten zur Arbeit und die nach Berlin als Dienstfahrten betrachten. Der Akademische Verlag hat für solche Fälle gute Literatur in Form von Steuertips, die immer auf dem neuesten Stand sind.