Hallo.
Darf man ein Fahrtenbuch nachschreiben? Ich fuhr heute unseren Geschäftswagen und wurde da mit unserem sehr traurigen Fahrtenbuch konfrontiert. ( schmutzig und schludrig geschrieben) nach Nachfrage bei meiner Vorgesetzten meinte sie. Wenn es erlaubt wäre, würde sie sich die Fahrtdaten bringen lassen und würde es im Büro führen. Das wäre aber nicht erlaubt. Ich versteh nicht ganz warum und welche Konsequenzen das hätte. Ich les hier immer nur was von zeitnah und genauen Angaben. Das wäre doch trotzdem gegeben.
Macht man sich da wirklich strafbar? Gilt das schon als Urkunde?
Ja. Es muss zeitnah handschriftlich ausgefüllt werden. Was nicht zwingend bedeutet direkt vor und nach jeder einzelnen Fahrt.
MfG
duck313
Das heißt es auf jeden Fall. Hast du dir den Link durchgelesen, den du hier auf die Schnelle gegoogelt hast? Sonst würdest du das wissen.
An den UP, das Fahrtenbuch ist das Lieblingsthema bei Betriebsprüfungen. Es wurden schon Fahrtenbücher vom Bundesfinanzhof verworfen, weil an drei Tagen im Jahr Fahrten nicht oder unvollständig eingetragen waren.
Ein in Schönschrift durchgeschriebenes Fahrtenbuch ist ein Fest für jeden Prüfer.
Data
zeitnah wäre es aber auch noch wenn man es am Abend für den Tag nachträgt.
zeitnah heißt nicht unmittelbar
Es wäre doch auch rein praktisch schwierig bis unmöglich, die Daten (km-Stände, Ziel, Anlass) nachzuvollziehen. Man müsste Zettel haben- nur,dann kann man es doch auch gleich im Buch notieren.
Klar darf man nicht wochenlang aussetzen und dann versuchen, die Daten nachzutragen.
MfG
duck313
An das Fahrtenbuch werden genau deswegen so hohe Anforderungen gestellt, weil es im Zweifelsfall Beweiskraft für seinen Inhalt hat, der sonst durch nichts nachgewiesen werden kann. Ein Fahrtenbuch, dem man ansieht, dass es nicht urschriftlich geführt ist, hat keine Beweiskraft.
Und ja, Data (die in diesem Zusammenhang sicherlich auch schon oft in ungläubig enttäuschte Vertriebleraugen geblickt hat, wenn sie ihnen erklären musste, dass ihre gar so hübsch gestalteten Excel-Tabellchen für den Eimer sind) hat vollkommen recht: Ein „schönes“ Fahrtenbuch, dem man ansieht, dass es nicht im Handschuhfach gelegen hat und dass der Kilometerstand „Ziel“ nie eingetragen wurde, wenn der Fahrer todmüde nach vierzig Kilometer Stau am Freitagabend um halbzwölfe aus dem Auto kippte, wird bei der geringsten Unregelmäßigkeit oder auch nur bei ungewöhnlich geringem Anteil privater Nutzung bei Prüfung schlicht verworfen und durch eine Schätzung ersetzt.
Es gibt bei Bp keine Noten für „Heftführung“, so wie wir sie in der Schule noch bekommen haben - da konnten die, die sonst nicht viel kapierten, die guten „mündlichen Noten“ absammeln. Die Vorgesetzte erweist hier den Mitarbeitern und ihrem Arbeitgeber einen Bärendienst, wenn sie das Fahrtenbuch fälscht. Strafrechtlich wird sowas nicht weiter verfolgt (falls nicht sonst noch was dranhängt), aber es genügt schon für ein Kataströphlein, wenn eine richtig satte Rechnung über USt und ggf. nicht einbehaltene LSt aufgemacht wird.
Schöne Grüße
MM
heißt aber nicht, dass man es wöchentlich oder monatlich oder vierteljährlich der Frau Schmidinger ins Büro bringt, die es dann hübsch zusammenstellt. Und das ist der Gegenstand der Frage.
Ein nicht digital geführtes Fahrtenbuch liegt immer im Handschuhfach, und der Kilometerstand Ziel wird dann eingetragen, wenn er auf dem Tacho sichtbar ist, und nicht zwei Monate später. Die Eintragungen für einen Tag können am Abend des Tages gemacht werden, bevor der Fahrer aussteigt, aber nicht an seinem Schreibtisch. Ebenfalls können Einzelheiten zu Zielen und Anlässen nachgetragen werden, aber nicht die Kilometerstände.
Genau aus diesem Grund sind viele Fahrtenbücher, die es im Fachhandel gibt, für ihren Zweck ungeeignet, weil sie viel zu viele Eintragungen vorsehen und deswegen kaum urschriftlich geführt werden können. Das am besten beweiskräftig urschriftlich zu führende Fahrtenbuch ist ein Vokabelheft.
Schöne Grüße
MM
Siehste duck und deswegen gilt, nicht nur ein paar Links kopieren, sondern wissen.
Das Fahrtenbuch befindet sich ständig im Fahrzeug mit einem Stift und es wird jeder, aber auch jeder Kilometer aufgeschrieben. Nix schwierig, nur ein bisschen nervig, aber auf jeden Fall teuer, wenn es verworfen wird.
Data
Erst mal danke für die Antworten.
Ok. Mein Gedanke war die 2 zu führen, die müssen das weiterhin schreiben aber wir übertragen das sauber.
Es geht darum das jetzt schon wieder durchgestrichen wurde, und überschrieben.
Wir haben noch nicht einmal Februar.
Ich hab gelesen das nichts durchgestrichen oder überschrieben werden darf.
Abgesehen davon das ich dieses Geschmotze teilweise nicht lesen konnte. Und das gibt doch auch Ärger oder nicht.
Würde man das täglich übertragen könnte man auch noch fragen was das heissen soll und die könnten sich noch erinnern.
Also da gibt’s keine legale Möglichkeit?
Selbstverständlich darf es. Es muss sogar gestrichen werden, wenn ein Fehler berichtigt wird, und zwar so, dass nachvollziebar ist, was gestrichen wurde. Wenn in der beschriebenen Situation am Freitagabend um halbzwölfe eine Neun für eine Drei abgelesen wurde, und das fällt am anderen Morgen bei gutem Licht auf, wird die Drei gestrichen und die Neun dafür geschrieben, oder es wird wegen Lesbarkeit die ganze Zeile gestrichen und neu geschrieben. Und zwar wie gesagt so, dass man nachher noch sehen kann, was berichtigt worden ist. Also „Überschreiben“ von ähnlich aussehenden Ziffern eher nicht (kommt drauf an wann und wo).
Tippex und Löschen hat in einem (ich wiederhole mich) urschriftlich zu führenden Dokument nichts verloren. Ein Fahrtenbuch darf nicht „schön“ sein.
All das gilt für die eingetragenen Tachostände. Alles, was daraus abgeleitet wird - Berechnung der gefahrenen Kilometer usw. - darf und soll dann berichtigt werden, wenn der Fehler auffällt, und wenn es erst bei der Auswertung des Fahrtenbuchs z.B. für die Lohnabrechnung ist: Das Fahrtenbuch dokumentiert die Kilometerstände und nicht irgendwelche Werte, die auf deren Grundlage ausgerechnet werden.
Selbstverständlich kann man Fahrtenbücher mit jedem geeigneten Mittel auswerten, z.B. mit einem dafür gestrickten Excel-Tabellchen. Aber das, was in eine solche Tabelle übernommen worden ist, ist nicht das Fahrtenbuch, sondern seine Auswertung, und das Fahrtenbuch wird dadurch nicht ersetzt, und bei unterschiedlichen Angaben zu Kilometerständen im Fahrtenbuch und in der Auswertung ist immer das maßgeblich, was im Fahrtenbuch eingetragen wurde.
Schöne Grüße
MM
Das gibt Ärger. Ein Fahrtenbuch muss lesbar sein. Zum Durchstreichen hat ja Aprilfisch schon etwas geschrieben.
Warum schreibt ihr keine Anweisung, wie die Fahrtenbücher geführt werden müssen? Ich weiß nicht, inwieweit man bei Nichtbeachtung mit einer Abmahnung winken kann. Vielleicht weiß Aprilfisch es oder @Albarracin liest das und kann es beantworten
Ernsthaft, wenn die Fahrtenbücher verworfen werden, wird es richtig teuer.
Die Fahrtenbücher müssen nicht hübsch sein, aber wahrheitsgemäß.
Data
Hallo Data,
wenn es hier (wie zu vermuten) um die Ermittlung des geldwerten Vorteils geht, würde es wohl genügen, wenn dargestellt wird, dass bei Kandidaten, die das Teil nicht nach Anweisung führen, die Eintragungen nicht berücksichtigt werden und der geldwerte Vorteil der Dienstwagennutzung pauschal ermittelt wird - verbunden mit dem Hinweis, dass man die Methode nicht beliebig wechseln kann, sondern eine unleserliche Eintragung zu einem ganzen Kalenderjahr „Einprozent“ führt. Das haut in der Vorstellung vieler Leute viel heftiger ins Kontor als tatsächlich der Fall ist, weil diejenigen, die ans „Absetzen“ glauben, oft auch der Ansicht sind, ein Prozent des Listenpreises pro Monat wäre die Einkommensteuer, die sie für die Autonutzung bezahlen müssen.
Dass man dann intern trotzdem versucht, das Fahrtenbuch wenigstens für die USt zu verwenden, auch wenn es einzelne schwer lesbare Eintragungen enthält, brauchen die Jungs ja nicht zu wissen.
Schöne Grüße
MM
Die haben Ihre Anweisungen.
Es ist ein Fahrzeug mit dem die Putzkolonne zu den verschiedenen Einsätzen fährt.
Ok. Vielen Dank das Ihr Euch so viel Zeit genommen habt.
Dann geht wohl nichts als weiter ermahnen.
Ich hätte das gerne, wenn sie Schlüssel und Mappe abgeben, sauber übertragen. Wäre ja das Orginal eigentlich auch noch da. Einfach wegen der Lesbarkeit. Aber vielleicht bin ich da zu naiv. Wenn man sich da strafbar macht vergess ich das ganz schnell wieder.
Gehts da um Ordnungswidrigkeit oder schon um Straftaten?
Hallo,
schwupps
da ist er schon…
Im Arbeitsrecht ist das Auferlegen der Führung eines Fahrtenbuches grundsätzlich Teil des Direktionsrechtes des AG gem. § 106 GewO:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
Hierbei handelt es sich um eine Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Pflichten des AN.
Zur Auferlegung an sich können auch konkrete Anweisungen zu Art und Umfang der Eintragungen gehören (wobei natürlich keine Schönschrift-Noten vergeben werden, solange es leserlich ist).
Natürlich hat im Fall der Auferlegung durch den AG das Ausfüllen während der bezahlten Arbeitszeit zu erfolgen und das Fahrtenbuch sowie Stift ist Teil der vom AG zur Verfügung zu stellenden Arbeitsmittel.
Wie bei allen anderen arbeitsvertraglichen Pflichten auch kann natürlich die Nichteinhaltung bzw. unvollständige Einhaltung dieser Pflicht auch zu arbeitsvertraglichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.
In Betrieben mit BR kann das Führen eines Fahrtenbuches an sich bzw. die Ausgestaltung ganz oder in Teilen (je nach Einzelfallumständen)mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
&Tschüß
Wolfgang
Servus,
dann tu das doch - die gesamte weitere Arbeit damit geht viel leichter so.
In die Lohnabrechnung eines Stundenlöhners kann man auch nicht seine Stundenzettel direkt berücksichtigen, sondern muss sie vorher z.B. in ein geeignetes Kalendarium der verwendeten Software eintragen. Damit bleibt dann aber der abgezeichnte Stundenzettel der einzige Nachweis für die geleistete Arbeit.
So ist es beim Fahrtenbuch auch: Genau wie beim Stundenzettel kannst Du die Eintragungen natürlich im Büro in eine geeignete Tabelle übernehmen und mit dieser Tabelle weiter arbeiten. Aber diese Tabelle wird dadurch halt kein Fahrtenbuch, sondern eine Arbeitsunterlage.
Schöne Grüße
MM
Ok. Das heisst ich könnte das schon machen aber das Orginal muss nacher trotzdem zum Steuerberater. Und dann wär meins eher ne Übersetztungshilfe, falls derjenige der es bearbeitet so kulant ist dem überhaupt Beachtung zu schenken. Aber im Prinzip mach ich mir die Arbeit umsonst weil wir selbst die Daten nicht brauchen.
Das dachte ich mir schon, war mir jedoch nicht sicher, unter welchen Paragraphen ich das packen kann.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Btw., gibts eigentlich eine aussagekräftige Quelle, was zu dem Direktionsrecht gehört und was nicht? Oder muss ich für jedes Einzelne die Erfurter Kommentare durchstöbern?
Data
Servus,
wenn der Steuerberater weiß, dass die Liste, die ihm vorgelegt wird, eine getreue Abschrift des Fahrtenbuchs ist (einschließlich Verprobung der angegebenen Zahlenwerte), wird er nicht unbedingt Wert darauf legen, die schmuddelige Kladde persönlich in die Hand zu nehmen bzw. von seinem Rechenknecht in die Hand nehmen zu lassen. Für die Richtigkeit seiner Quellen haftet er sowieso nicht, nur für die Richtigkeit dessen, was er daraus berechnet oder berechnen lässt. Wenn er in seiner Kanzlei noch nicht auf papierlosen Betrieb umgestellt hat, wird er so kleinformatiges Zeugs, das man nicht richtig abheften kann und das sich deswegen gerne in irgendwelchen Körbchen oder Schubladen verkriecht, ohnehin nicht so furchtbar gerne im Haus haben, wenn es sich im Zweifelsfall bei Verlust nicht ersetzen lässt.
Von daher täte ich ihn einfach fragen, ob er das Original haben möchte, wenn ihm versichert wird, dass die Angaben in der Abschrift genau mit denen im Fahrtenbuch übereinstimmen.
Es gibt massenhaft Zeugs, das man weglegt und dann über zehn Jahre lang geordnet aufbewahrt, ohne dass es jemals später wieder in die Hand genommen würde, bevor es im Reißwolf landet. Wenn alles gut geht, wird das mit dem Fahrtenbuch gradeso gehen. Aber es muss eben während der Aufbewahrungsfrist jederzeit ohne Sucherei beigebracht werden können.
Schöne Grüße
MM