Fahrtenschreiber erforderlich?

Hallo,

angenommen:
Der Inhaber einer kleinen Dienstleistungsfirma leidet unter Auftragsmangel.
Es wird ihm angeboten, mit seinem Jeep mit dem Hänger eines anderen Betriebes an 2 - 3 Tagen Waren auszufahren.
Jeep und Hänger hätten über 3,5 t Gesamtgewicht.
Seit Mai 2006 müsste dieses Gespann nach EU-Recht mit einem digitalem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, wenn der Jeep nach diesem Datum seine Erstzulassung erhalten hätte.
Hat er aber nicht, er ist Baujahr 2001. Er verfügt auch nicht über die Einbaumöglichkeit für einen analogen Fahrtenschreiber.

Kann es wirklich sein, dass diese Fahrten mangels Fahrtenschreiber untersagt sind? Gibt es andere, gesetzlich richtige Möglichkeiten der Dokumentation?

Sehe ich es falsch, dass dem Jeep nach neuem Recht gerade die LKW-Zulassung nach dem Steuerrecht entzogen wurde, er hier aber wieder unter LKW Gesetzen geführt wird?

Ich bin gespannt auf eure Sichtweise, oder vielleicht hat sich jemand tatsächlich auch schon mal mit solchen Problemen herumgeschlagen.

MfG Uta67

Hallo, uta,

im Moment ist die rechtliche Lage noch nicht ganz einwandfrei bekannt, ich schreiben bekannt, weil unterschiedlichste Ämter und Fachkundige unterschiedliche Aussagen machen, nach meiner Erfahrung.

Selbst eine Auskunft vom Regierungspräsidium wurde seitens des TÜV verworfen und…und…und…

Ich würde und werde aber immer wieder beim Regierungspräsidium nachfragen und dann mit anderen Aussagen vergleichen und wieder nachfragen usw…

LG, Karin

Hallo Karin,

und erstmal danke.
Genau diese Erfahrung haben wir auch schon gemacht, obwohl ich es mehr als merkwürdig finde, dass fast ein Jahr nach Herauskommen der Verordnung kein Amt einem über die richtige Verfahrensweise Auskunft geben kann.

Wir dürften doch nicht die Einzigen sein, die diese Problematik trifft…

Hoffen wir, man wird sich bald einmal einig…

LG Uta

Hallo Uta67,

in der aktuellen Ausgabe der Mitgliedszeitschrift eines GROSSEN
deutschen Automobilverbandes ist genau diese Frage gestellt worden
(letzte Seite).
Dort steht als Antwort, dass Autos mit EZ vor 2006 schlicht nicht von
der Regelung erfast werden.
Was den steuerrechtlichen Teil der Frage angeht muss ich aber leider
passen.

Gruß - Jaschiii

Auch Hallo,
da er gewerblich mit diesem Zug (über 3,5 t)unterwegs ist muss er einen Fahrtenschreiber führen.
Zitat:
"Nach der VO (EWG) 3820/85 sind grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Beförderungen im Straßenverkehr die EG-Sozialvorschriften anwendbar (Lenk- und Ruhezeiten), weiterhin müssen die eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein.
Dies gilt nicht für:

* Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt."
Zitatende.
Dies würde weiterhin nicht gelten, wenn seine Hauptaufgabe sich nicht auf das Transportieren von Gütern bezöge. (Hier aber der Fall)

Geht mir beruflich genauso, muss jedoch erst ab einem Radius von 50 km um den Betriebsstandort einen führen.
Hoffe ich konnte helfen
Mit freundlichen Grüßen
René Rößler

Ergänzung
siehe auch:
http://www.transaktuell.de/.swdownload/Digitales_Kon…
mfg
René