Wikipedia ist zwar kein Gesetzesblatt, aber da stehts auch drin, daß nur gewerblich genutzte Fahrzeuge dies benötigen.
Anders sieht es aus, daß Du mit Deinem Wohnmobil (als LKW zugelassen ???) und Anhänger an Sonntagen unter das Sonntags-Fahrverbot in Deutschland fällst !
Ist als Sonder-Kfz Wohnmobil zugelassen und nicht als Lkw.Dürfen Wohnmobile mit Anhänger etwa nicht Sonntags fahren?Das wäre ja völlig paradox da Womos ja überwiegend am Wochenende und im Urlaub genutzt werden . . . .
Wenn im KfZ Schein LKW steht und das Fahrzeug einen Anhänger zieht, besteht Sonntagsfahrverbot. Die Polizei interessiert die Form und den Aufbau nicht, nur das was im Schein steht.