Fahrtgeld rückwirkend

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe User,
Seit Oktober 2013 bin ich angestellt und neben Lohn und Zuschlägen steht mir laut Arbeitsvertrag auch Fahrtgeld zu. Hier ist weder Höhe noch der Zahlungszeitpunkt genannt. Im Eifer der ersten Monate und dadurch das Zuschläge immer Zeitversetzt zum Entstehungsmonat bezahlt wurden habe ich den Zuschlag „vergessen“. Nun bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Durchsicht des AV ist es mir aufgefallen. Meinen AG habe ich darauf angesprochen und er meinte er sei sich nicht sicher ob dass noch zu bezahlen sei. Meine Frage ist, kann ich das Fahrtgeld einfordern und ist dies auch bis Vertragsbeginn noch möglich? Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen und wie, sollte es vor das AG gehen, könnte ein Vergleich aussehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Peter van Marken