Hallo, folgende Situation: Angenommen der Betrieb zahlt eine monatliche Pauschale „Fahrgeld Wohnung - Arbeit“, die auch auf dem Lohnzettel erscheint. Dürfen dann trotzdem die Kilometer (Entfernungspauschale) in der Steuererklärung angegeben werden? Wenn nicht wär die Pauschale ja für die Katz, weils unterm Strich aufs Gleiche rauskommt.
Servus,
Dürfen dann trotzdem die Kilometer
(Entfernungspauschale) in der Steuererklärung angegeben
werden?
Sie müssen, sonst wirds teuer: Beispiel Zuschuss 600 € minus Werbungskosten 600 € gleich Null. Aber Zuschuss 600 € minus Werbungskosten 0,00 € gleich plus 600 € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Versteuert einmal durch den Arbeitgeber pauschal und ein zweites Mal bei der Veranlagung individuell.
Wenn nicht wär die Pauschale ja für die Katz, weils
unterm Strich aufs Gleiche rauskommt.
Das ist nun ganz anders:
(1) Sind die Zuschüsse für den Arbeitnehmer steuerfrei, da durch den Arbeitgeber versteuert, und darüber hinaus sozialversicherungsfrei, was sich bei allen Arbeitnehmern auswirkt, die sich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen bewegen.
(2) Ist Geld eigentlich nie für die Katz, finde ich. Wenn der Zuschuss nicht bezahlt wird, habe ich das Geld nicht. Wenn ich die Werbungskosten dann bei der ESt-Veranlagung geltend mache, habe ich das Geld auch nicht. Sondern bloß die Steuer, die auf den entsprechenden Teil meines Gehaltes entfällt. Beispiel: Gehalt 24.000 €, Zuschuss für Fahrten 600 €, Werbungskosten aus Fahrten 600 €, Grenzsteuersatz 25%:
Mit Zuschuss habe ich 600 € zusätzlich. Ohne Zuschuss, mit Werbungskostenansatz habe ich bloß 600 € * 25% = 75 € aus der ESt-Veranlagung. Und auch diese bloß, wenn aus anderen Werbungskosten bereits der Arbeitnehmerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Wenn er nicht ausgeschöpft ist, habe ich aus der Veranlagung 0,00 €. Und wenn statt des Zuschusses 600 € mehr Gehalt bezahlt werden, habe ich auch, wenn der WK-Ansatz sich auswirkt, immer noch die 600 € mit Sozialversicherung und Krankenversicherung belastet, falls ich mich nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bewege.
Zwischen den Optionen gibts also deutlich sichtbare Unterschiede. Die für den Arbeitgeber teuerste Lösung ist die für den Arbeitnehmer billigste.
Schöne Grüße
MM
Also:
Variante 1: der Arbeitgeberzuschuss ist pauschal versteuert(durch AG) und erscheint auf der Abrechnung für den AN Steuer- und SV-frei - Entfernungspauschale ist abzüglich der Erstattung durch AG anzusetzen.
Variante 2: der AG-Zuschuss erscheint auf der Abrechnung wie Arbeitslohn, also steuer- und SV-pflichtig - Entfernungspauschale kann in vollem Umfang angesetzt werden.
m.f.G.
Jürgen63
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Also:
Variante 1: der Arbeitgeberzuschuss ist pauschal
versteuert(durch AG) und erscheint auf der Abrechnung für den
AN Steuer- und SV-frei - Entfernungspauschale ist abzüglich
der Erstattung durch AG anzusetzen.Variante 2: der AG-Zuschuss erscheint auf der Abrechnung wie
Arbeitslohn, also steuer- und SV-pflichtig -
Entfernungspauschale kann in vollem Umfang angesetzt werden.Das war die Kurzfassung, bei weitergehenden Fragen einfach
mailen.m.f.G.
Jürgen63
Vielen Dank, habs jetzt verstanden denk ich 
Variante 1 ist zutreffend laut Lohnzettel, im t@x wirds auch automatisch abgezogen wenn ich vollen Betrag einsetz.