Fahrtkosten

Hallo,
Meine Frau bekommt AlgII und möchte gerne dne Hauptschulabschluss nachmachen, damit sie mehr chancen hat…
…Nun gibt es ja Massnahmen vom A-Amt, aber sind extrem lange Wartezeiten.
Nun könnte sie ja den Abschluss bei der VHS machen, aber das Geld reicht vorne und Hinten nicht.
Gibt es da eine Möglichkeit, das die fahrtkosten übernommen werden?
Das Amt sagt nein.Bin mir aber nicht sicher, weil die mir auch schon viel falsches erzählt haben.

Schonmal Danke
Carsten

Hallo,
also generell hat das Amt schon recht, es gibt keine im Gesetz festgelegte Fahrtkostenübernahme. Aber ihr könnt es auf folgendem Weg probieren.
Lasst euch nach § 23 SGB II ein Dahrlehen für die Kosten der VHS und alles was noch an Fahrtkosten anfällt geben und beantragt dann gleich das nach § 44 SGB II das Dahrlehen nicht zurückgezahlt werden muss.

Im Gesetz steht allerdings ziemlich oft das Wort kann. Es ist ein Versuch, aber die Erfolgsaussichten würde ich nicht mit mehr als 50% schätzen.

Grüße Daydreamergirl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]