Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich erlebe in der Betreuung von transplantierten Patienten sehr unterschiedliche Fahrtkostenregelungen nach der Transplantation.
Gibt es eine einheitliche Regelung? Es geht mir um Nachsorgetermine im Transplantationszentrum im Rahmen ambulanter Termine. Es geht mir nicht um Patienten die zusätzlich eine Pflegestufe II oder III oder die Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis haben.
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Nicole Scherhag
Hallo …
… Fahrkosten zu ambulante Behandlungen gehören eigentlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Ausnahme bilden sogenannte Serienfahrten im Rahmen einer Dauertherapie. Dies ist meist bei Chemo-, Strahlen- oder Dialysetherapie der Fall. Ob dies auch bei Transplantationen der Fall ist, kann ich Ihnen leider nicht beantworten; vorstellen kann ich es mir eigenltich nicht.
Aber fragen sie für Details besser noch einen Leistungsexperten.
Viele Grüße,
Christian
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Hallo,
leider bin ich für Fahrkosten die falsche Ansprechpartnerin, da dies Leistungsrecht ist. Ich bin Experte im Beitragsrecht, also in dem Gebiet, wobei die Krankenkasse Geld einnimmt. Bei allem, wobei die Kasse Geld ausgibt, also auch Fahrkosten, bitte an einen Leistungsrechtler der Sozialversicherung wenden.
Sorry!
Feffi Kunterbunt
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Hallo Christian,
vielen Dank für die Rückmeldung. Die Fahrtkosten werden auf jeden Fall 3 Monate nach TX übernommen. Ich habe aber auch Patienten, bei denen über einen wesentlich längeren Zeitraum die Fahrtkosten erstattet werden.
Herzliche Grüße
Nicole
hallo frau scherhag, habe leider damit ueberhaupt keine
erfahrungen. das ist wohl je nach krankenkasse
unterschiedlich. vielleicht koennen Sie ja von dort
jemanden anschreiben.
viel glueck bei der beantwortung.\
liebe gruesse
dagmar wepprich-lohse
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich erlebe in der Betreuung von transplantierten
Patienten
sehr unterschiedliche Fahrtkostenregelungen nach der
Transplantation.
Gibt es eine einheitliche Regelung? Es geht mir um
Nachsorgetermine im Transplantationszentrum im Rahmen
ambulanter Termine. Es geht mir nicht um Patienten die
zusätzlich eine Pflegestufe II oder III oder die
Merkzeichen
aG, Bl oder H im Ausweis haben.
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Nicole Scherhag
Liebe Frau Wepprich-Lohse,
trotz allem vielen Dank für die Rückmeldung!
Herzliche Grüße
Nicole Scherhag