Fahrtkosten?

Hallo,

ich fahre normalerweise mit öffentlichen Vehrkersmitteln zum Arbeitsplatz. Aber über einen Zeitraum von etwa 10 Tagen bin ich mit dem Auto eines Bekannten zum Arbeitsplatz gefahren. Wie muss ich jetzt die Fahrtkosten mit dem PKW angeben? Tank-Quittung beifügen? gefahrene Kilometer erechnen?

Danke im Voraus,

Mathias

hi mathias,

es gibt doch nun die entfernungspauschale, da kannst du auch hinlaufen und bekommst die 70 bzw. 80Pf pro kilometer als arbeitnehmer als werbungskosten anerkannt. du musst nur glaubhaft machen, wieviele tage du im jahr arbeiten warst, im notfall (wenn mehr als durchschnittl. 230tage), wird eine bestätigung des arbeitgebers ausreichen!

bye

vom

showbee

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Wie ist das als Freiberufler, kann da benfalls die Entfernungspauschale geltend machen?

Wie ist das als Freiberufler, kann da benfalls die
Entfernungspauschale geltend machen?

hi,

als steuerpflichtiger mit gewinneinkünften (land-forstwirt, gewerbe, freiberufler) stehen dir natuerlich KEINE werbungskostenpauschalen zu. du hast entweder die möglichkeit im rahmen deiner gewinnermittlung, die tatsaechlichen kosten anzusetzen, oder eben pro gefahrenen dienstlichen km (mit fahrtenbuch nachgewiesen) 52 pf. als ausgaben anzusetzen. was günstiger ist entscheidet eine kleine rechenübung …

der

showbee

Wie ist das als Freiberufler, kann da benfalls die
Entfernungspauschale geltend machen?

im rahmen deiner gewinnermittlung, die tatsaechlichen kosten
anzusetzen, oder eben pro gefahrenen dienstlichen km (mit
fahrtenbuch nachgewiesen) 52 pf. als ausgaben anzusetzen. was
günstiger ist entscheidet eine kleine rechenübung …

Oder der Betriebsprüfer entscheidet das, weil bei Nutzung über 50% zu betrieblichen Zwecken ist das Kfz notwendiges Betriebsvermögen, gell :smile:
Und Thema USt nicht zu vergessen: Bei 0,52 DM je km gibt es keinen Vorsteuerabzug mehr.

Grüße
Undine

hi,

das trifft sich …

Oder der Betriebsprüfer entscheidet das, weil bei Nutzung über
50% zu betrieblichen Zwecken ist das Kfz notwendiges
Betriebsvermögen, gell :smile:

hatte ich naemlich gerade. was ist aber, wenn das kfz eigentum des ehegatten ist und dieser es kostenlos dem gewerblichen unternehmerehegatten überlässt?

habe naemlich den fall, das mit 52pf / km OHNE vost-abzug besser kommt, als mit kosten und anteiligem privatverbrauch. da macht die gewinnminderung doppelt so viel steuervorteil aus, als die läppischen 16% auf sprit & reparatur…

kann diesbezüglich dann auch noch notwend. BV nachgesagt werden? ich denke doch nicht, oder??? (im übrigen zugewinngemeinschaft der eheleute, bei gütergem. würde ich es eher anders sehen, oder?)

Und Thema USt nicht zu vergessen: Bei 0,52 DM je km gibt es
keinen Vorsteuerabzug mehr.

ja, klar, ab 1.4. keine 13,1% mehr (oder warens weniger?) - haenge halt ein wenig zurück in der praxis mit meiner denkweise anno 99 … :wink:

naja, vielleicht schreibst du mir ein zeilchen…

bye der

showbee

(gehe nun compi-basteln und schmeiss dann den hier auf den muell!)

Hi Shob,

hatte ich naemlich gerade. was ist aber, wenn das kfz eigentum
des ehegatten ist und dieser es kostenlos dem gewerblichen
unternehmerehegatten überlässt?

Stichwort: Drittaufwand!

Das Kfz muß Eigentum (wirtschaftlich) des Unternehmers sein.

habe naemlich den fall, das mit 52pf / km OHNE vost-abzug
besser kommt, als mit kosten und anteiligem privatverbrauch.
da macht die gewinnminderung doppelt so viel steuervorteil
aus, als die läppischen 16% auf sprit & reparatur…

*ggg*
Die Ehefrau ist Arbeitnehmer des Unternehmers?
Dann wäre ja steuerfrei Erstattung der 0,52 möglich.

Such mal nach, ob jeder jedem 0,52 DM je km als Aufwandsentschädigung steuerfrei zahlen darf oder ob das tatsächlich auf AN und den UN selbst beschränkt ist.

kann diesbezüglich dann auch noch notwend. BV nachgesagt
werden? ich denke doch nicht, oder??? (im übrigen
zugewinngemeinschaft der eheleute, bei gütergem. würde ich es
eher anders sehen, oder?)

Bei Gütergemeinschaft wäre die frau wohl als Mitunternehmer anzusehen.
Notw. BV denke ich ist nicht möglich.
Hatte mal so ein Fall mit Gesell-GF ner GmbH und 90%-ige Nutzung für GmbH. Der kam der Prüfer auf notw. BV. :smile:)
Naja, als er dann mit Sonderbetriebsvermögen kam, habe ich die Diskussion für beendet erklärt und den bericht abgewartet, um mich schriftlich zu äußern. Is lange her… war in der wilden Zeit im Osten :smile:)

Viel Spaß beim Basteln und ncih vergessen, der Compi is Sondermüll!

Grüße
Undine

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