Thema: Berücksichtigung von Fahrtkosten bei einer selbständigen Therapeutin, die recht regelmäßig zu mehreren verschiedenen Stellen fährt (sagen wir einmal 7 verschiedene), wo sie Patienten behandelt.
Annahme: Sie fährt meistens die Stellen von zu Hause aus an, manchmal aber auch von der letzten Arbeitsstelle zur nächsten. Dabei zu beachten:
- Sie benutzt zu den Fahrten ihren eigenen, privaten Pkw.
- Die berufliche Nutzung liegt insgesamt unter 50% der gesamten im Jahr mit dem Pkw gefahrenen Kilometer.
- Sie hat kein Fahrtenbuch geführt, hat jedoch eine genaue Aufstellung, wann sie wohin gefahren ist und wie weit die jeweilige Fahrt war.
Frage 1: Ist es für sie möglich die beruflich gefahrenen km mit 0,30 €/km in der EÜR abzusetzen oder muss sie dazu die einfachen Entfernungen hernehmen (weil sie meist von zu Hause aus zum Einsatz fährt), wie das für Fahrten zur Arbeitsstätte gelten würde?
Frage 2: Wo setzt sie das (auf der EÜR) ab?
Weiter Anfrage: Die Mutter von 2 erwachsenen Kindern (28 und 30 Jahre alt) unterstützt diese finanziell bei einer Zweitausbildung. Beide beziehen Bafög und wohnen nicht zu Hause.
Ist diese Unterstützung unter
„Unterstützung Bedürftiger“ oder unter
„Unterhalt“ gelten zu machen?