Fahrtkosten 0,30 €/gefahrenen km oder Entfernung?

Thema: Berücksichtigung von Fahrtkosten bei einer selbständigen Therapeutin, die recht regelmäßig zu mehreren verschiedenen Stellen fährt (sagen wir einmal 7 verschiedene), wo sie Patienten behandelt.

Annahme: Sie fährt meistens die Stellen von zu Hause aus an, manchmal aber auch von der letzten Arbeitsstelle zur nächsten. Dabei zu beachten:

  • Sie benutzt zu den Fahrten ihren eigenen, privaten Pkw.
  • Die berufliche Nutzung liegt insgesamt unter 50% der gesamten im Jahr mit dem Pkw gefahrenen Kilometer.
  • Sie hat kein Fahrtenbuch geführt, hat jedoch eine genaue Aufstellung, wann sie wohin gefahren ist und wie weit die jeweilige Fahrt war.

Frage 1: Ist es für sie möglich die beruflich gefahrenen km mit 0,30 €/km in der EÜR abzusetzen oder muss sie dazu die einfachen Entfernungen hernehmen (weil sie meist von zu Hause aus zum Einsatz fährt), wie das für Fahrten zur Arbeitsstätte gelten würde?
Frage 2: Wo setzt sie das (auf der EÜR) ab?

Weiter Anfrage: Die Mutter von 2 erwachsenen Kindern (28 und 30 Jahre alt) unterstützt diese finanziell bei einer Zweitausbildung. Beide beziehen Bafög und wohnen nicht zu Hause.
Ist diese Unterstützung unter
„Unterstützung Bedürftiger“ oder unter
„Unterhalt“ gelten zu machen?

Frage 1: Ist es für sie möglich die beruflich gefahrenen km
mit 0,30 €/km in der EÜR abzusetzen oder muss sie dazu die
einfachen Entfernungen hernehmen (weil sie meist von zu Hause
aus zum Einsatz fährt), wie das für Fahrten zur Arbeitsstätte gelten würde?

Bei Gewerbe bzw. freiberuflicher Tätigkeit die gefahrenen km.
Entfernungs-km kämen nur in Frage, wenn z. B. eine Therapeutin von ihrer Wohnung zu ihrer Praxis fährt.

Sie legt zu ihrer EÜR ein Blatt „Fahrten“ an;
Spalten: Datum | Zeit von | Zeit bis | Ziel/Grund | km | Kosten (=KM*0,30)
Die Summe aus der letzen Spalte gehört zu den Ausgaben.

Ist diese Unterstützung der Kinder unter
„Unterstützung Bedürftiger“ oder unter
„Unterhalt“ gelten zu machen?

Das möge bitte ein Anderer beantworten.

Gruß JK

Vielen Dank Joku!
Deine (und zwei weitere Antworten, die mir per E-Mail gesandt wurden) beantworteten meine Frage sehr gut!

Ich bin Dir sehr dankbar dafür!

(Mir war nämlich bei der Nutzung meines Steuerberatungs-Programms aufgefallen, dass dort nur die 1%-Regel unterstützt wurde. Für eine andere Absetzung war keine Unterstützung vorhanden. Daher wollte ich die Frage einmal prinzipiell klären)

Isabell-LC